10.12.2012 Aufrufe

Fachlexikon Behinderung und Beruf 2011, Integrationsamt

Fachlexikon Behinderung und Beruf 2011, Integrationsamt

Fachlexikon Behinderung und Beruf 2011, Integrationsamt

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

500<br />

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)<br />

Abschnitt 5 � Sonderregelungen für öffentlichrechtliche<br />

Dienstverhältnisse<br />

§ 24 Sonderregelung für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse<br />

Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten unter Berücksichtigung ihrer besonderen<br />

Rechtsstellung entsprechend für<br />

1. Beamtinnen <strong>und</strong> Beamte des B<strong>und</strong>es, der Länder, der Gemeinden, der Gemeindeverbände<br />

sowie der sonstigen der Aufsicht des B<strong>und</strong>es oder eines Landes<br />

unterstehenden Körperschaften, Anstalten <strong>und</strong> Stiftungen des öffentlichen<br />

Rechts,<br />

2. Richterinnen <strong>und</strong> Richter des B<strong>und</strong>es <strong>und</strong> der Länder,<br />

3. Zivildienstleistende sowie anerkannte Kriegsdienstverweigerer, soweit ihre<br />

Heran ziehung zum Zivildienst betroffen ist.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!