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Fachlexikon Behinderung und Beruf 2011, Integrationsamt

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haltung der Vorschrift vor, allerdings<br />

wurden mit der Vorschrift die Anfor -<br />

derungen an eine krankheitsbedingte<br />

Kündigung verschärft. Die Ziele des Betrieblichen<br />

Eingliederungsma nage ments<br />

bringen zum Ausdruck, dass eine Kündigung<br />

das letzte Mittel, die ultiam ratio,<br />

sein soll. Die Durchführung eines<br />

Betrieblichen Eingliederungsmanagements<br />

ist zwar keine formelle Wirksamkeitsvoraussetzung<br />

für den Ausspruch<br />

einer krankheitsbedingten Kündigung.<br />

Wurde jedoch kein Betriebliches Eingliederungsmanagement<br />

durchgeführt,<br />

erhöht sich die Darlegungs- <strong>und</strong> Beweislast<br />

des Arbeitgebers bezüglich<br />

einer Weiterbeschäftigungsmöglichkeit<br />

des Arbeitnehmers auf demselben oder<br />

einem anderen Arbeitsplatz. Auch der<br />

Betroffene, der das Angebot eines Betrieblichen<br />

Eingliderungsmanagements<br />

abgelehnt hat, wird sich im Falle eines<br />

Kündigungsverfahrens den eventuellen<br />

Verzicht auf mögliche Abhilfemaßnahmen<br />

zuschreiben lassen müssen.<br />

Prämie für die Einführung eines BetrieblichenEingliederungsmanagements:<br />

Für die Einführung eines Betrieblichen<br />

Eingliederungsmanagement<br />

können Arbeitgeber von den Rehabilitationsträgern<br />

oder dem <strong>Integrationsamt</strong><br />

eine Prämie oder einen Bonus erhalten.<br />

Eingliederungszuschüsse<br />

Die Eingliederungszuschüsse gehören<br />

zu den Leistungen der �Agenturen für<br />

Arbeit nach dem SGB III (�Arbeitsförderung).<br />

Sie werden als Zuschüsse zum<br />

<strong>Fachlexikon</strong><br />

�Arbeitsentgelt erbracht. Eingliederungszuschüsse<br />

können für Arbeitnehmer<br />

mit Vermittlungshemmnissen erbracht<br />

werden. Höhe <strong>und</strong> Dauer der<br />

Förderung richten sich nach dem Umfang<br />

einer Minderleistung des Arbeitnehmers<br />

<strong>und</strong> nach den jeweiligen<br />

Eingliederungserfordernissen. Für besonders<br />

betroffene schwerbehinderte<br />

Menschen sind spezifische Eingliederungszuschüsse<br />

vorgesehen (siehe Leistungsübersicht<br />

ab S. 282, vgl. auch<br />

�Einstellung eines schwerbehinderten<br />

Menschen). Auch für ältere Arbeitnehmer<br />

gibt es Sonderregelungen bei den<br />

Eingliederungszuschüssen.<br />

Einkommen<strong>und</strong><br />

Lohnsteuer<br />

�Nachteilsausgleiche<br />

Einrichtungen für<br />

behinderte Menschen<br />

�Rehabilitationseinrichtungen<br />

Einstellung eines schwerbehinderten<br />

Menschen<br />

Eines der wichtigsten Ziele des Schwerbehindertenrechts<br />

(Teil 2 �SGB IX) ist es,<br />

die Einstellung möglichst vieler schwerbehinderter<br />

Menschen durch private <strong>und</strong><br />

öffentliche Arbeitgeber zu erreichen.<br />

Um dies zu erreichen, ist der Arbeitgeber<br />

verpflichtet, zu prüfen, ob freie<br />

Arbeitsplätze mit schwerbehinderten<br />

Menschen, insbesondere mit bei der<br />

Agentur für Arbeit gemeldeten schwer-<br />

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