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Fachlexikon Behinderung und Beruf 2011, Integrationsamt

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geboren sind <strong>und</strong> die alle sonstigen Voraussetzungen<br />

erfüllen, eine Rente<br />

wegen teilweiser �Erwerbsminderung<br />

bei <strong>Beruf</strong>sunfähigkeit (§240 SGB VI) zu<br />

erhalten.<br />

<strong>Beruf</strong>sunfähigkeitsrente: Anspruch<br />

auf Rente wegen <strong>Beruf</strong>sunfähigkeit<br />

kann nur noch bei einem Rentenbeginn<br />

vor 2001 bestehen. Neben dem Vor -<br />

liegen von <strong>Beruf</strong>sunfähigkeit (entsprechend<br />

dem Recht bis 31.12.2000) mussten<br />

in den letzten 5 Jahren vor der<br />

<strong>Beruf</strong>sunfähigkeit für mindestens 3<br />

Jahre Pflichtbeiträge gezahlt <strong>und</strong> außer -<br />

dem die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren<br />

erfüllt worden sein. Entsprechende<br />

Regelungen gelten für Renten wegen<br />

�Erwerbsunfähigkeit.<br />

Die Rente wegen <strong>Beruf</strong>sunfähigkeit<br />

wird, abhängig vom Hinzuverdienst,<br />

entweder in voller Höhe, in Höhe von<br />

zwei Dritteln oder in Höhe von einem<br />

Drittel geleistet, längstens jedoch bis<br />

zum Erreichen der Regelaltersgrenze.<br />

Anschließend besteht Anspruch auf<br />

Regelaltersrente.<br />

<strong>Beruf</strong>svorbereitung<br />

<strong>Beruf</strong>svorbereitung spielt nicht nur bei<br />

der <strong>Beruf</strong>swahl <strong>und</strong> der �beruflichen<br />

Erst eingliederung eine entscheidende<br />

Rolle, sondern auch bei der �beruf -<br />

lichen Wiedereingliederung. Sie erfolgt<br />

sowohl schulisch, betrieblich als auch in<br />

Form berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen.<br />

<strong>Fachlexikon</strong><br />

Inhalte können sein:<br />

Feststellung der �beruflichen Eignung<br />

Vermittlung oder Auffrischung beruflicher<br />

Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Basisqualifikationen<br />

allgemein bildender Unterricht, um<br />

schulische Bildungslücken zu schließen<br />

oder Kenntnisse zu erweitern<br />

Durch betriebliche Qualifizierungen<br />

wird der Kontakt zu Ausbildungsbetrieben<br />

hergestellt, um den Übergang in<br />

den Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt zu<br />

erleichtern.<br />

Förderung: <strong>Beruf</strong>svorbereitende Bildungsmaßnahmen<br />

sind nach §33 Abs. 3<br />

Nr. 2 SGB IX <strong>und</strong> für den Personenkreis<br />

in Reha-Trägerschaft der B<strong>und</strong>esagentur<br />

für Arbeit (�Agentur für Arbeit) in<br />

§§61/61a i.V.m. §§97 ff. SGB III vorgesehen<br />

<strong>und</strong> erfolgen, wenn die Maßnahme<br />

auf eine Ausbildung (�<strong>Beruf</strong>sausbildung)<br />

oder Arbeit vorbereitet <strong>und</strong><br />

nicht den Schulgesetzen der Länder<br />

unter liegt.<br />

Es steht ein differenziertes Angebot zur<br />

Verfügung, um dem individuellen Förderbedarf<br />

gerecht zu werden:<br />

<strong>Beruf</strong>svorbereitende Bildungsmaßnah -<br />

men der B<strong>und</strong>esagentur für Arbeit<br />

<strong>Behinderung</strong>sbedingt erforderliche<br />

Gr<strong>und</strong>ausbildungen<br />

Rehabilitationsvorbereitungslehrgänge<br />

Schulische <strong>Beruf</strong>svorbereitung: Sie<br />

ist durch die Länder geregelt <strong>und</strong> findet<br />

meist an den <strong>Beruf</strong>sschulen statt. Es gibt<br />

unterschiedliche Formen <strong>und</strong> Schwer-<br />

99<br />

B

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