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Fachlexikon Behinderung und Beruf 2011, Integrationsamt

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96 <strong>Beruf</strong>sausbildung<br />

Leistungen im Rahmen der �Begleitenden<br />

Hilfe im Arbeitsleben, �Nachteilsausgleiche<br />

Prämien <strong>und</strong> Zuschüsse zu den Kosten<br />

der <strong>Beruf</strong>sausbildung für behinderte<br />

Jugendliche, die für die Zeit der<br />

<strong>Beruf</strong>sausbildung schwerbehinderten<br />

Menschen gemäß §68 Abs. 4 SGB IX<br />

gleichgestellt sind (§102 Abs. 3 SGB IX<br />

i.V.m. 26b SchwbAV)<br />

Zuschüsse zu den Gebühren – insbesondere<br />

Prüfungsgebühren – bei der<br />

<strong>Beruf</strong>sausbildung besonders betroffener<br />

schwerbehinderter Jugendlicher<br />

(§102 Abs. 3 SGB IX i.V.m. §26a<br />

SchwbAV)<br />

Einem ausbildenden Arbeitgeber<br />

oder einem anderen Arbeitgeber, der<br />

einen schwerbehinderten Jugendlichen<br />

nach Abschluss der Ausbildung in<br />

ein Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnis<br />

übernimmt, wird die Beschäftigung<br />

im ersten Jahr auf 2 Pflichtplätze<br />

angerechnet (§76 Abs. 2 SGB IX).<br />

Ein Arbeitgeber, der schwerbehinderte<br />

junge Menschen im Rahmen ihrer<br />

Ausbildung in einer Einrichtung der<br />

beruflichen Rehabilitation (z. B. im<br />

�<strong>Beruf</strong>sbildungswerk) Teile ihrer Ausbildung<br />

in seinem Betrieb absolvieren<br />

lässt, kann diese auf 2 – maximal 3 –<br />

Pflichtplätze anrechnen.<br />

<strong>Beruf</strong>sberatung<br />

<strong>Beruf</strong>sberatung ist gemäß SGB III (�Arbeitsförderung)<br />

Aufgabe der �Agenturen<br />

für Arbeit (§§30 ff. SGB III). Die Beratung<br />

richtet sich nach dem Anliegen<br />

<strong>und</strong> dem Bedarf des einzelnen Ratsuchenden.<br />

Sie bezieht sich z.B. auf Fra-<br />

gen der <strong>Beruf</strong>swahl, des <strong>Beruf</strong>swechsels,<br />

auf Möglichkeiten der beruflichen<br />

Bildung <strong>und</strong> die Leistungen der Arbeitsförderung.<br />

Sofern dies zur Feststellung<br />

der �beruflichen Eignung erforderlich<br />

<strong>und</strong> gewünscht ist, kann eine medizinische<br />

oder psychologische Untersuchung<br />

wichtige Informationen zur <strong>Beruf</strong>seignung<br />

oder Vermittlungsfähigkeit liefern.<br />

Für behinderte Menschen <strong>und</strong> Rehabilitanden<br />

wurden spezifisch qualifizierte<br />

Reha/SB-Teams eingerichtet.<br />

<strong>Beruf</strong>sbildungswerk (BBW)<br />

<strong>Beruf</strong>sbildungswerke sind �Rehabilitationseinrichtungen<br />

zur beruflichen Erstausbildung<br />

von behinderten Jugendlichen,<br />

die auf besondere Hilfen<br />

angewiesen sind. Ausstattung, Lerninhalte<br />

sowie die begleitende Betreuung<br />

durch Ärzte, Sonderpädagogen <strong>und</strong> andere<br />

Rehabilitationsfachdienste sind<br />

ganz auf die besonderen Belange der behinderten<br />

Menschen abgestellt. Angestrebt<br />

wird ein Ausbildungsabschluss im<br />

Sinne des <strong>Beruf</strong>sbildungsgesetzes (BBiG,<br />

�<strong>Beruf</strong>sausbildung). Es werden auch<br />

Maßnahmen zur Abklärung der �beruflichen<br />

Eignung (Eignungsfeststellungsmaßnahmen),<br />

der �Arbeits erpro -<br />

bung <strong>und</strong> der berufsvorbereitenden<br />

Förderung (�<strong>Beruf</strong>svorbereitung) durch -<br />

geführt, soweit die Ausbildungs- oder<br />

<strong>Beruf</strong>sreife noch nicht vorhanden ist.<br />

<strong>Beruf</strong>sförderungswerk<br />

(BFW)<br />

<strong>Beruf</strong>sförderungswerke sind �Rehabilitationseinrichtungen<br />

zur �beruflichen

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