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Fachlexikon Behinderung und Beruf 2011, Integrationsamt

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umsetzen (vgl. insbesondere die §§33,<br />

34, 85ff. sowie 102 <strong>und</strong> 104 SGB IX).<br />

Fakultativprotokoll: Das von Deutschland<br />

ebenfalls unterzeichnete Fakultativprotokoll<br />

zur BRK enthält – ähnlich<br />

wie andere Menschenrechtsverträge –<br />

ein Individualbeschwerdeverfahren, mit<br />

dem sich einzelne Menschen oder Gruppen<br />

gegen erlebte Rechtsverletzungen<br />

in Bezug auf die Menschenrechte behinderter<br />

Menschen wehren können,<br />

indem sie den UN-Ausschuss für die<br />

Rechte von Menschen mit <strong>Behinderung</strong>en<br />

anrufen können. Das Fakultativprotokoll<br />

enthält ferner ein besonderes<br />

Unter suchungsverfahren für schwere<br />

Menschenrechtsverletzungen.<br />

Überst<strong>und</strong>en<br />

Überst<strong>und</strong>en liegen vor, wenn die für<br />

das konkrete Arbeitsverhältnis im<br />

Arbeits vertrag bzw. einer Betriebsvereinbarung<br />

festgelegte oder tariflich geltende<br />

regelmäßige betriebliche �Arbeitszeit<br />

überschritten wird. Der<br />

Arbeitgeber kann mit dem Betriebsrat<br />

bzw. Personalrat eine vorübergehende<br />

Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit<br />

vereinbaren. Die Zahl der gesetzlich<br />

zulässigen Überst<strong>und</strong>en ist im<br />

Arbeitszeitgesetz (ArbZG) festgelegt.<br />

Für die Ableistung von Überst<strong>und</strong>en<br />

wird i.d.R. eine Überst<strong>und</strong>envergütung<br />

gezahlt, die in einem – zumeist nach der<br />

Zahl der Überst<strong>und</strong>en gestaffelten – Zuschlag<br />

zur Gr<strong>und</strong>vergütung (vgl. �Arbeitsentgelt)<br />

besteht. Überst<strong>und</strong>en können<br />

aber stattdessen auch in Freizeit<br />

<strong>Fachlexikon</strong><br />

ausgeglichen werden. Nur wenn Überst<strong>und</strong>en<br />

zugleich �Mehrarbeit sind,<br />

kann der schwerbehinderte Beschäftigte<br />

verlangen, von ihnen freigestellt zu<br />

werden (§124 SGB IX).<br />

Umschulung<br />

�<strong>Beruf</strong>liche Weiterbildung<br />

Umsetzung<br />

Der Begriff ist weitgehend deckungsgleich<br />

mit �Versetzung. In den �Personalvertretungsgesetzen<br />

des öffentlichen<br />

Dienstes werden die Versetzung zu einer<br />

anderen �Dienststelle <strong>und</strong> die Umsetzung<br />

innerhalb der Dienststelle unterschieden.<br />

Umzugskosten<br />

Schwerbehinderte Arbeitnehmer können<br />

Leistungen zum Umzug in eine<br />

behinderungsgerechte oder erheblich<br />

verkehrsgünstiger zum Arbeitsplatz gelegene<br />

Wohnung aus Mitteln der Ausgleichsabgabe<br />

erhalten, wenn dadurch<br />

ihr Arbeitsverhältnis gesichert wird (§22<br />

SchwbAV). Diese Leistungen sind Teil der<br />

�Wohnungshilfen im Rahmen der �Begleitenden<br />

Hilfe im Arbeitsleben.<br />

Bei der Bemessung der Leistungshöhe<br />

empfiehlt die B<strong>und</strong>esarbeitsgemeinschaft<br />

der �Integrationsämter <strong>und</strong><br />

Hauptfürsorgestellen (BIH) hinsichtlich<br />

der Einkommensanrechnung wie folgt<br />

zu unterscheiden: Soweit der schwerbehinderte<br />

Arbeitnehmer nicht behin-<br />

253<br />

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