10.12.2012 Aufrufe

Fachlexikon Behinderung und Beruf 2011, Integrationsamt

Fachlexikon Behinderung und Beruf 2011, Integrationsamt

Fachlexikon Behinderung und Beruf 2011, Integrationsamt

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

98 <strong>Beruf</strong>sgenossenschaften (BG)<br />

versicherungsträger der öffentlichen<br />

Hand haben sich zur Förderung der gemeinsamen<br />

Aufgaben <strong>und</strong> der Wahrnehmung<br />

gemeinsamer Interessen in<br />

der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung<br />

(DGUV) zusammengeschlossen.<br />

<strong>Beruf</strong>skrankheiten<br />

Wenn die Entstehung einer �Krankheit<br />

als Folge der beruflichen Tätigkeit erwiesen<br />

ist, wird sie durch die gesetz liche<br />

Unfallversicherung (�<strong>Beruf</strong>sgenossenschaften)<br />

als <strong>Beruf</strong>skrankheit anerkannt.<br />

Wie �Arbeitsunfälle werden <strong>Beruf</strong>skrankheiten<br />

entschädigt (§9 SGB VII),<br />

z.B. durch Leistungen zur �Teilhabe am<br />

Arbeitsleben <strong>und</strong>/oder finanzielle Entschädigung.<br />

Als <strong>Beruf</strong>skrankheiten gelten<br />

Erkrankungen, die durch Einwirkungen<br />

verursacht werden, denen<br />

<strong>Beruf</strong>stätige durch ihre Arbeit in erheblich<br />

höherem Maße ausgesetzt sind als<br />

die übrige Bevölkerung. Erkrankungen,<br />

die als <strong>Beruf</strong>skrankheiten gelten, sind in<br />

der <strong>Beruf</strong>skrankheiten-Liste (BK-Liste)<br />

als Anlage zur <strong>Beruf</strong>skrankheiten-Verordnung<br />

(BKV) aufgelistet.<br />

Andere als die in der BK-Liste aufgeführten<br />

Erkrankungen (sog. berufsbedingte<br />

Erkrankungen) fallen nicht unter<br />

die Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung.<br />

Deren Träger sollen jedoch<br />

im Einzelfall auch dann eine Krankheit<br />

entschädigen, wenn sie nicht in der<br />

BK-Liste aufgeführt ist; Bedingung ist jedoch,<br />

dass nach neuen Erkenntnissen<br />

die sonstigen Voraussetzungen für eine<br />

<strong>Beruf</strong>skrankheit erfüllt sind.<br />

Zu Beschäftigungen, die <strong>Beruf</strong>skrankheiten<br />

hervorrufen können, dürfen nur<br />

Personen herangezogen werden, gegen<br />

deren Einsatz keine �arbeitsmedizinischen<br />

Bedenken bestehen. Auch aus<br />

diesem Gr<strong>und</strong> sind entsprechende Vorsorgeuntersuchungen<br />

(z. B. durch den<br />

�Betriebsarzt) vorgeschrieben.<br />

<strong>Beruf</strong>sunfähigkeit<br />

Durch die Reform des Rechts der<br />

Erwerbsminderungsrenten zum 01.01.<br />

2001 ist der Begriff der <strong>Beruf</strong>sunfähigkeit<br />

modifiziert worden; außerdem ist<br />

die <strong>Beruf</strong>sunfähigkeit nur noch übergangsweise<br />

vom Schutz der gesetz -<br />

lichen �Rentenversicherung erfasst.<br />

Nach dem bis 31.12.2000 maßgebenden<br />

Recht war derjenige berufsunfähig,<br />

dessen Erwerbsfähigkeit aus ges<strong>und</strong>heitlichen<br />

Gründen (�Krankheit, �<strong>Behinderung</strong>)<br />

gegenüber einer ges<strong>und</strong>en<br />

Vergleichsperson mit ähnlicher Ausbildung<br />

<strong>und</strong> gleichwertigen Kenntnissen<br />

<strong>und</strong> Fähigkeiten auf weniger als die Hälfte<br />

gesunken war. Es bestand dann die<br />

Möglichkeit, eine Rente wegen <strong>Beruf</strong>sunfähigkeit<br />

(<strong>Beruf</strong>sunfähigkeitsrente)<br />

zu erhalten. Die alte Begriffsbestimmung<br />

ist für diese Rentenart auch in Zukunft<br />

noch von Bedeutung. Sie ist ferner<br />

für Versicherte maßgebend, die vor<br />

1951 geboren sind <strong>und</strong> über die <strong>Beruf</strong>sunfähigkeit<br />

eine �Altersrente für<br />

schwerbehinderte Menschen erwerben<br />

können (§236a Abs. 3 SGB VI).<br />

Weiterhin ermöglicht <strong>Beruf</strong>sunfähigkeit<br />

den Versicherten, die vor dem 02.01.1961

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!