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Fachlexikon Behinderung und Beruf 2011, Integrationsamt

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50 Arbeitsmedizin<br />

die Dauer <strong>und</strong> Verteilung der Arbeitszeit,<br />

Schicht- <strong>und</strong> Wechseldienst,<br />

Arbeitspausen<br />

Arbeitsmedizinische Untersuchungen<br />

sind gerade für schwerbehinderte<br />

Menschen – aufgr<strong>und</strong> der behinderungsbedingtenFunktionseinschränkungen<br />

– von besonderer Bedeutung.<br />

So ist im Einzelfall zu klären, welche Tätigkeiten<br />

der behinderte Mensch mit<br />

Rücksicht auf Art oder Schwere der jeweiligen<br />

<strong>Behinderung</strong> ausüben kann<br />

(�Profilmethode) <strong>und</strong> welche �technischen<br />

Arbeitshilfen erforderlich sind.<br />

Eine wichtige arbeitsmedizinische Funktion<br />

haben die nach dem �Arbeitssicherheitsgesetz<br />

(ASiG) vom Arbeitgeber<br />

zu bestellenden �Betriebsärzte im Hinblick<br />

auf ärztliche Untersuchungen, arbeitsmedizinische<br />

Beurteilungen <strong>und</strong><br />

Beratungen.<br />

Arbeitsmedizinische Aspekte im<br />

Schwerbehindertenrecht:<br />

Ausdrücklich gefordert wird die Berücksichtigung<br />

der �<strong>Behinderung</strong><br />

<strong>und</strong> ihrer Auswirkungen auf die Beschäftigung<br />

bei der Gestaltung der<br />

Arbeits bedingungen schwerbehinderter<br />

Menschen (§81 Abs. 4 Nr. 1<br />

SGB IX).<br />

Zum anderen ist der wichtige Gedanke<br />

der �Prävention <strong>und</strong> der frühzeitigen<br />

Reaktion auf ges<strong>und</strong>heitliche<br />

Gefährdungen bei der Arbeitstätigkeit<br />

(Betriebliches �Eingliederungsmanagement)<br />

im Teil 2 des SGB IX in<br />

§ 84 verankert.<br />

Arbeitsplatz<br />

Ein Arbeitsplatz ist – räumlich gesehen<br />

– ein dem Arbeitnehmer zugewiesener<br />

Bereich der Arbeitstätigkeit. Es gibt<br />

räumlich konstante (z. B. Produktionshalle,<br />

Werkstatt, Büro) oder wechselnde<br />

Arbeitsplätze (z. B. Bau- <strong>und</strong> Montagestellen).<br />

Darüber hinaus können auch<br />

die Tätigkeiten an einen bestimmten<br />

Platz geb<strong>und</strong>en sein (z. B. an eine Maschine,<br />

einen Schreibtisch) oder wechseln<br />

(z. B. auf Gerüsten, Fahrzeugen).<br />

Von �Heimarbeitsplatz – bei entsprechender<br />

Ausstattung auch �Tele -<br />

arbeitsplatz – spricht man, wenn der<br />

Arbeit nehmer die ihm übertragenen<br />

Aufgaben von seinem zu Hause eingerichteten<br />

Arbeitsplatz aus erfüllt.<br />

Funktional gesehen umfasst der Arbeitsplatz<br />

also die dem Arbeitnehmer<br />

übertragenen Aufgaben <strong>und</strong> Tätigkeiten<br />

(vgl. §73 SGB IX).<br />

Die Relevanz des Arbeitsplatzes<br />

im Schwerbehindertenrecht (Teil 2<br />

�SGB IX) ergibt sich unter verschiedenen<br />

Gesichtspunkten:<br />

Der Umfang der �Beschäftigungspflicht<br />

des Arbeitgebers richtet sich<br />

nach der Zahl der vorhandenen Arbeitsplätze<br />

(§71 SGB IX).<br />

Bei der Besetzung freier Arbeitsplätze<br />

ist der Arbeitgeber verpflichtet,<br />

zu prüfen, ob diese – insbesondere<br />

mit bei der Agentur für Arbeit als<br />

arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldeten<br />

– schwerbehinderten Menschen<br />

besetzt werden können (§81<br />

Abs. 1 Satz 1 SGB IX, �Einstellung<br />

schwerbehinderter Menschen).

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