10.12.2012 Aufrufe

Fachlexikon Behinderung und Beruf 2011, Integrationsamt

Fachlexikon Behinderung und Beruf 2011, Integrationsamt

Fachlexikon Behinderung und Beruf 2011, Integrationsamt

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

im Rahmen von �Arbeitsbeschaf -<br />

fungsmaßnahmen die besondere För -<br />

derung schwerbehinderter Men schen<br />

die �Gleichstellung, deren Widerruf<br />

<strong>und</strong> Rücknahme<br />

die Durchführung des Anzeigeverfah -<br />

rens (vgl. �Beschäftigungspflicht,<br />

�Ausgleichsabgabe)<br />

die Zulassung der Anrechnung <strong>und</strong><br />

der �Mehrfachanrechnung (§75<br />

Abs. 2, §76 Abs. 1 <strong>und</strong> 2 SGB IX)<br />

die Erfassung der Werkstätten für behinderte<br />

Menschen, ihre Anerken -<br />

nung <strong>und</strong> die Aufhebung der Anerkennung<br />

Spezielle Vermittlungsteams: Zur<br />

Durchführung dieser Aufgaben sind bei<br />

den Agenturen für Arbeit spezielle Vermittlungsteams<br />

für schwerbehinderte<br />

Menschen eingerichtet. Zuständig ist jeweils<br />

die Vermittlungsstelle der Agentur<br />

für Arbeit, in deren Bezirk der schwerbehinderte<br />

Mensch seinen Wohnsitz<br />

hat. Die Agenturen für Arbeit sollen ratsuchende<br />

Jugendliche <strong>und</strong> Erwachsene<br />

mit deren Einverständnis ärztlich <strong>und</strong><br />

psychologisch untersuchen bzw. begutachten<br />

lassen, soweit dies für die Feststellung<br />

der <strong>Beruf</strong>seignung oder Vermittlungsfähigkeit<br />

notwendig ist.<br />

Akkord<br />

Im Gegensatz zum Zeitlohn, bei dem die<br />

Dauer der geleisteten Arbeitszeit für das<br />

Arbeitsentgelt maßgeblich ist, richtet<br />

sich der Akkordlohn gr<strong>und</strong>sätzlich nach<br />

der Menge der geleisteten Arbeit. Ziel<br />

ist es, den Arbeitnehmer durch finanzielle<br />

Anreize zu erhöhten Arbeitsan-<br />

<strong>Fachlexikon</strong><br />

strengungen zu veranlassen. Man unterscheidet<br />

Geldakkord <strong>und</strong> Zeitakkord:<br />

Geldakkord (Stückakkord): Hier<br />

wird für eine bestimmte Leistungsein -<br />

heit (z.B. Werkstück) ein bestimmter<br />

Geldbetrag vergütet. Berechnungs -<br />

formel: Zahl der Leistungseinheiten x<br />

Geldfaktor<br />

Zeitakkord: Hier wird dem Arbeit -<br />

nehmer für eine definierte Leistung<br />

(z.B. Fertigen eines Werkstückes mit<br />

Vorbereitungs-, Tätigkeits- <strong>und</strong> Er -<br />

holungszeit) eine bestimmte Zeit als<br />

Berechnungsfaktor vorgegeben (Vor -<br />

gabezeit). Berechnungsformel: Leis -<br />

tungseinheiten x Vorgabezeit x Geld -<br />

faktor<br />

Die Akkordvergütung kann sich an<br />

der individuellen Arbeitsleistung des Beschäftigten<br />

(Einzelakkord) oder an der<br />

einer Arbeitsgruppe orientieren (Gruppenakkord).<br />

Die einzelnen Faktoren zur<br />

Bestimmung der Akkordvergütung (Akkordvorgabe)<br />

unterliegen, soweit sie<br />

nicht bereits in Tarifverträgen festgelegt<br />

sind, der erzwingbaren �Mitbestimmung<br />

des Betriebsrats (vgl. §87 Abs. 1<br />

Nr. 10 <strong>und</strong> 11 BetrVG).<br />

Das Schwerbehindertenrecht (Teil 2<br />

SGB IX) trifft keine Bestimmungen über<br />

die Ermittlung des Arbeitsentgelts<br />

schwerbehinderter Menschen; deshalb<br />

steht ihrer Beschäftigung in Akkordarbeit<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich nichts entgegen. Art<br />

oder Schwere der <strong>Behinderung</strong> können<br />

aber im Einzelfall einen Anspruch<br />

des schwerbehinderten Arbeitnehmers<br />

gegen den Arbeitgeber begründen,<br />

statt eines behinderungsbedingt nicht<br />

31

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!