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Fachlexikon Behinderung und Beruf 2011, Integrationsamt

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118 Blindheit <strong>und</strong> Sehbehinderungen<br />

berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen,<br />

�<strong>Beruf</strong>sausbildungen sowie Umschulungen<br />

(�berufliche Weiterbildung)<br />

an. Die �Rehabilitationsträger <strong>und</strong> die<br />

�Integrationsämter mit ihren Technischen<br />

Beratungsdiensten <strong>und</strong> die Integrationsfachdienste<br />

arbeiten eng mit<br />

diesen Einrichtungen zusammen. Hier<br />

können neue Techniken erprobt <strong>und</strong> ihre<br />

Anwendung trainiert werden. Die Einrichtungen<br />

der beruflichen Rehabilita -<br />

tion führen auch in neue Tätigkeitsfelder<br />

ein.<br />

Zugänglichmachung von Dokumenten:<br />

Verordnungen zur Zugänglichmachung<br />

von Dokumenten für blinde <strong>und</strong><br />

sehbehinderte Menschen im Verwaltungsverfahren<br />

nach dem �Behindertengleichstellungsgesetz<br />

(BGG) <strong>und</strong> den<br />

Landesgleichstellungsgesetzen sehen<br />

vor, dass blinden <strong>und</strong> sehbehinderten<br />

Menschen Dokumente (Bescheide, Vordrucke<br />

<strong>und</strong> amtliche Informationen) in<br />

einer für sie wahrnehmbaren Form zugänglich<br />

gemacht werden. Dies kann<br />

z.B. schriftlich, elektronisch, akustisch<br />

oder mündlich geschehen. Werden Dokumente<br />

in schriftlicher Form zugänglich<br />

gemacht, erfolgt dies in Blindenschrift<br />

oder Großdruck. Geschieht dies<br />

auf elektronischem Weg, sind die Standards<br />

der Verordnung der barrierefreien<br />

Informationstechnik (BITV, vgl. �Barrierefreiheit)<br />

maßgebend. Kosten bzw.<br />

Gebühren werden hierfür nicht er -<br />

hoben.<br />

B<strong>und</strong>esagentur für Arbeit<br />

�Agentur für Arbeit<br />

B<strong>und</strong>essozialhilfegesetz<br />

(BSHG)<br />

�SGB XII<br />

B<strong>und</strong>esversicherungsanstalt<br />

für Angestellte<br />

(BfA)<br />

Am 01.10.2005 hat sich die B<strong>und</strong>esversicherungsanstalt<br />

für Angestellte (BfA)<br />

im Rahmen der Organisationsreform der<br />

gesetzlichen �Rentenversicherung mit<br />

dem Verband Deutscher Rentenversicherungsträger<br />

zur Deutschen Rentenversicherung<br />

B<strong>und</strong> zusammengeschlossen.<br />

B<strong>und</strong>esversorgungsgesetz<br />

(BVG)<br />

Das BVG regelt die soziale Entschädigung<br />

für Kriegsopfer wegen ges<strong>und</strong>heitlicher<br />

oder wirtschaftlicher Folgen<br />

einer anerkannten ges<strong>und</strong>heitlichen<br />

Schädigung. Das Gesetz findet entsprechende<br />

Anwendung auf Wehrdienst<strong>und</strong><br />

Zivildienstopfer, Impfgeschädigte<br />

<strong>und</strong> Opfer von Gewalttaten. Leistungen<br />

erhalten die Beschädigten <strong>und</strong> ihre Angehörigen<br />

sowie die Hinterbliebenen<br />

(Witwen, Waisen, Eltern).<br />

Die �Hauptfürsorgestellen gewähren als<br />

�Rehabilitationsträger auf Antrag oder<br />

von Amts wegen Leistungen zur �Teilhabe<br />

am Arbeitsleben für Beschädigte<br />

(§26 BVG).

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