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Fachlexikon Behinderung und Beruf 2011, Integrationsamt

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132 Erwerbsunfähigkeit<br />

entweder in voller Höhe oder in Höhe<br />

der Rente wegen �<strong>Beruf</strong>sunfähigkeit,<br />

jedoch längstens bis zum Erreichen der<br />

Regelaltersgrenze geleistet. Danach besteht<br />

Anspruch auf Regelaltersrente<br />

(�Altersrente).<br />

Existenzgründung<br />

�Selbstständigkeit, wirtschaftliche<br />

Fachdienste der<br />

Integrationsämter<br />

Angesichts der zahlreichen unterschiedlichen<br />

�<strong>Behinderung</strong>sarten, der breiten<br />

Palette der beruflichen Tätigkeiten <strong>und</strong><br />

der von Betrieb zu Betrieb unterschiedlichen<br />

Arbeitsplatzbedingungen wird die<br />

Vielfältigkeit der Aufgaben der �In -<br />

tegrationsämter bei der �Teilhabe<br />

schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben<br />

<strong>und</strong> ihrer Sicherung deutlich.<br />

Um diese Aufgabe sachgerecht zu erledigen,<br />

haben viele Integrationsämter<br />

mit eigenem Personal besetzte Fachdienste<br />

eingerichtet.<br />

Organisationsform: Die Fachdienste<br />

(Fachkräfte) sind entweder auf die Fragen<br />

der beruflichen Teilhabe spezieller<br />

Gruppen behinderter Menschen ausgerichtet<br />

(z. B. Fachdienste für hörgeschädigte,<br />

blinde, suchtkranke oder seelisch<br />

behinderte Menschen) oder befassen<br />

sich unabhängig von der Art der <strong>Behinderung</strong><br />

mit einem bestimmten Aufgabenbereich<br />

innerhalb der beruflichen<br />

Teilhabe, die �Beratenden Ingenieure<br />

z.B. mit der behinderungsgerechten Gestaltung<br />

von �Arbeitsplätzen.<br />

Aufgaben: Die Mitarbeiter der Fachdienste<br />

(neben Ingenieuren z. B. Psychologen<br />

<strong>und</strong> Sozialarbeiter) beraten<br />

die schwerbehinderten Menschen, ihre<br />

Arbeitgeber, die Schwerbehindertenvertretungen<br />

sowie Betriebs- bzw. Personalräte<br />

(vgl. �Integrationsteam). Sie<br />

übernehmen im Einzelfall auch die persönliche<br />

Betreuung schwerbehinderter<br />

Menschen, vor allem am Arbeitsplatz.<br />

Die Fachdienste stellen ferner den fachlichen<br />

Kontakt zu anderen Einrichtungen<br />

<strong>und</strong> Fachleuten her, die den schwerbehinderten<br />

Menschen betreuen oder<br />

deren Einschaltung zur Sicherung des<br />

Arbeitsverhältnisses notwendig wird<br />

(z.B. Ärzte, �Integrationsfachdienste,<br />

Lieferanten technischer Geräte usw.). Zu<br />

den Aufgaben der Fachkräfte der Integrationsämter<br />

gehört es i.d.R. auch, die<br />

Integrationsfachdienste im Einzelfall zu<br />

beauftragen; ferner sind sie an der<br />

Steuerung, der Qualitätssicherung <strong>und</strong><br />

der Fortbildung des Fachpersonals der<br />

Integrationsfachdienste beteiligt.<br />

Fachkraft für<br />

Arbeitssicherheit<br />

Das �Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)<br />

verlangt, dass der Arbeitgeber für die<br />

sicherheitstechnische Betreuung seiner<br />

Beschäftigten Fachkräfte für �Arbeitssicherheit<br />

bestellt. Die Fachkräfte sollen<br />

den Arbeitgeber sachk<strong>und</strong>ig beraten<br />

<strong>und</strong> den Arbeitsschutz selbst aktiv betreiben,<br />

z. B. bei der sicherheits- <strong>und</strong><br />

ges<strong>und</strong>heitsgerechten Gestaltung der<br />

Arbeitsbedingungen. Zu den Aufgaben<br />

der Fachkräfte für Arbeitssicherheit gehören:

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