10.12.2012 Aufrufe

Fachlexikon Behinderung und Beruf 2011, Integrationsamt

Fachlexikon Behinderung und Beruf 2011, Integrationsamt

Fachlexikon Behinderung und Beruf 2011, Integrationsamt

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

222 Schwerbehindertenvertretung<br />

prüfen, ob freie Arbeitsplätze mit<br />

schwerbehinderten Menschen – insbesondere<br />

mit bei der �Agentur für Arbeit<br />

gemeldeten arbeitslosen schwerbehinderten<br />

Menschen – besetzt werden können<br />

(§81 Abs. 1 SGB IX). Bei dieser<br />

Prüfung ist die Schwerbehindertenvertretung<br />

zu hören <strong>und</strong> die Beschäftigtenvertretungen<br />

sind zu hören. Wenn<br />

Vermittlungsvorschläge durch die Agentur<br />

für Arbeit oder eines �Integrationsfachdienstes<br />

oder unaufgefordert eingesandte<br />

Bewerbungen schwerbehinderter<br />

Menschen vorliegen, muss der Arbeitgeber<br />

darüber die Schwerbehindertenvertretung<br />

unmittelbar nach Eingang<br />

unterrichten. Dies gilt auch für den �Betriebsrat<br />

bzw. �Personalrat sowie den<br />

�Beauftragten des Arbeitgebers. Durch<br />

die Mitwirkung schon bei der Besetzung<br />

freier Stellen soll die Schwerbehindertenvertretung<br />

dazu beitragen, dass<br />

schwerbehinderte Menschen eingestellt<br />

werden. Der Arbeitgeber muss �Bewerbungen<br />

von schwerbehinderten<br />

Menschen mit der Schwerbehindertenvertretung<br />

erörtern <strong>und</strong> ihre Stellungnahme<br />

dem Betriebsrat bzw. Personalrat<br />

mitteilen. Die Schwerbehindertenvertretung<br />

soll sich dazu äußern, ob der<br />

Bewerber auf dem offenen oder einem<br />

anderen Arbeitsplatz seinen Fähigkeiten<br />

<strong>und</strong> Kenntnissen entsprechend beschäftigt<br />

werden kann. Eine Vorauswahl<br />

durch den Arbeitgeber ist unzulässig.<br />

Ebenso darf nicht unterschieden werden<br />

zwischen Bewerbungen aufgr<strong>und</strong> von<br />

Ausschreibungen <strong>und</strong> solchen, die ohne<br />

Aufforderung an den Arbeitgeber gerichtet<br />

wurden. Ferner ist es nicht von<br />

Bedeutung, ob es sich um eine externe<br />

oder interne Bewerbung handelt. Wichtig<br />

ist auch, dass – sobald ein schwerbehinderter<br />

Mensch unter den Bewerbern<br />

ist <strong>und</strong> dieser die Beteiligung der<br />

Schwerbehindertenvertreung nicht ablehnt<br />

– die Schwerbehindertenvertretung<br />

im Stellenbesetzungsver fahren<br />

das Recht hat, Einsicht in die<br />

entscheidungsrelevanten Teile der Bewerbungsunterlagen<br />

zu nehmen, sowie<br />

das Recht, an Vorstellungsgesprächen<br />

teilzunehmen. Die Möglichkeit, sich ein<br />

eigenes Bild über die Bewerberlage machen<br />

zu können, setzt voraus, dass die<br />

Schwerbehindertenvertretung auch die<br />

Bewerbungsunterlagen der nicht be -<br />

hinderten Bewerber kennt (§95 Abs. 2<br />

Satz 3 SGB IX).<br />

Anhörungspflicht <strong>und</strong> Mitwirkungsrecht:<br />

In allen Angelegenheiten, die<br />

einen Einzelnen oder die schwerbehinderten<br />

Menschen als Gruppe berühren,<br />

muss der Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung<br />

rechtzeitig <strong>und</strong> umfassend<br />

unterrichten, vor einer Entscheidung<br />

anhören <strong>und</strong> die getroffene<br />

Entscheidung unverzüglich mitteilen<br />

(§95 Abs. 2 SGB IX). Diese Anhörungspflicht<br />

des Arbeitgebers beinhaltet zugleich<br />

ein Mitwirkungsrecht der Schwerbehindertenvertretung.<br />

Dies besagt,<br />

dass der Arbeitgeber vor einer Entscheidung<br />

in Angelegenheiten schwerbehinderter<br />

Menschen (z. B. �Umsetzung,<br />

�Versetzung, Beförderung,<br />

Eingruppierung, �Kündigung, Änderung<br />

der Arbeitsbedingungen, behinderungs -<br />

gerechte Gestaltung des �Arbeits -<br />

platzes mit �technischen Arbeitshilfen,<br />

�berufliche Weiterbildung) verpflichtet

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!