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Fachlexikon Behinderung und Beruf 2011, Integrationsamt

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60 Arbeitsverhältnis<br />

benpflichten Leben <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit des<br />

Arbeitnehmers zu schützen, �Fürsorgepflichten<br />

zu erfüllen <strong>und</strong> Erholungsurlaub<br />

zu gewähren. Schwerbehinderte<br />

Menschen haben darüber hinaus gegenüber<br />

dem Arbeitgeber einen Rechtsanspruch<br />

auf �berufliches Fortkommen<br />

(§81 Abs. 4 Nr. 1 –3 SGB IX).<br />

Befristetes Arbeitsverhältnis: Mit<br />

dem Gesetz über �Teilzeitarbeit <strong>und</strong> befristete<br />

Arbeitsverträge (TzBfG) wurden<br />

die Möglichkeiten für befristete Arbeitsverhältnisse<br />

neu geregelt.<br />

Die Höchstbefristungsdauer für befristete<br />

Arbeitsverträge ohne sach -<br />

lichen Gr<strong>und</strong> wird einheitlich auf 2<br />

Jahre festgelegt. Durch einen Tarifvertrag<br />

kann jedoch eine andere Regelung<br />

getroffen werden. Für Arbeitnehmer<br />

ab dem 58. Lebensjahr gilt die<br />

Höchstbefristungsdauer nicht.<br />

Innerhalb der 2-jährigen Höchstbefristungsdauer<br />

werden bis zu 3 Verlängerungen<br />

eines befristeten Arbeitsvertrags<br />

zugelassen. Allerdings<br />

ist diese Befristung nicht möglich,<br />

wenn bereits zuvor ein befristetes<br />

oder unbefristetes Arbeitsverhältnis<br />

bestand.<br />

Sachliche Gründe für eine sonstige Befristung<br />

können z. B. sein:<br />

nur vorübergehender betrieblicher<br />

Bedarf an der Arbeitsleistung<br />

Beschäftigung im Anschluss einer<br />

�<strong>Beruf</strong>sausbildung<br />

Beschäftigung in einem �Probearbeitsverhältnis<br />

Da bei befristeten Verträgen eine<br />

ordentliche Kündigung ausgeschlossen<br />

ist, hat das <strong>Integrationsamt</strong> nur bei<br />

einem Antrag auf Zustimmung zur<br />

�außer ordentlichen Kündigung ein<br />

�Kündigungsschutzverfahren durchzuführen.<br />

Probearbeitsverhältnis: Um die Eingliederung<br />

schwerbehinderter Menschen<br />

in den allgemeinen �Arbeitsmarkt<br />

zu erleichtern, kann im Einzelfall<br />

auch ein befristetes oder unbefristetes<br />

Probearbeitsverhältnis vereinbart werden.<br />

Arbeitsvermittlung<br />

Bei jeder �Agentur für Arbeit ist eine<br />

be sondere Vermittlungsstelle für schwer -<br />

behinderte Menschen eingerichtet. Das<br />

Reha/SB-Team hat u.a. die Aufgabe,<br />

schwerbehinderte Menschen einschließ -<br />

lich der Beschäftigten in �Werkstätten<br />

für behinderte Menschen auf den allgemeinen<br />

Arbeitsmarkt zu vermitteln.<br />

Zur Unterstützung der Arbeitsvermittlung<br />

kann das Reha/SB-Team auch<br />

Dritte (z.B. einen �Integrationsfachdienst)<br />

beauftragen.<br />

Die Arbeitsvermittlung kann neben der<br />

Agentur für Arbeit auch durch private<br />

Arbeitsvermittler erfolgen.<br />

Finanzielle Leistungen der Agenturen für<br />

Arbeit <strong>und</strong> der �Integrationsämter können<br />

die Vermittlung <strong>und</strong> damit die �Teilhabe<br />

schwerbehinderter Menschen am<br />

Arbeitsleben unterstützen (siehe Leistungsübersicht<br />

ab S. 282).

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