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Fachlexikon Behinderung und Beruf 2011, Integrationsamt

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276<br />

Zuständigkeitserklärung<br />

in wie vielen Fällen die Fristen des §14<br />

SGB IX nicht eingehalten wurden oder<br />

eine Kostenerstattung wegen nachträglich<br />

festgestellter Unzuständigkeit<br />

erfolgt ist<br />

<strong>und</strong> in welchem Umfang durch die Zuständigkeitsklärung<br />

eine Verringerung<br />

der Verfahrensdauer eingetreten<br />

ist.<br />

Besonderheiten für das Integrations -<br />

amt: Das �<strong>Integrationsamt</strong> ist kein Rehabilitationsträger.<br />

Deshalb regelt §102<br />

Abs. 6 SGB IX die sinngemäße Anwendung<br />

der Vorschrift über die Zuständigkeitsklärung<br />

durch das <strong>Integrationsamt</strong>.<br />

Danach können Rehabilitationsträger<br />

Anträge nur gemäß §16 Abs. 2 SGB I<br />

an das <strong>Integrationsamt</strong> weiterleiten. Die<br />

Vorschrift hält dem <strong>Integrationsamt</strong> die<br />

Möglichkeit offen, den Antrag an den<br />

zuständigen Rehabilitationsträger weiterzuleiten.<br />

Dies kann auch die Rückgabe<br />

an den abgebenden Träger bedeuten.<br />

Hält sich das <strong>Integrationsamt</strong> für<br />

zuständig, gilt das durch §14 SGB IX vorgegebene<br />

Verfahren (siehe oben).<br />

Geht ein Antrag auf Leistungen zur<br />

�Teilhabe am Arbeitsleben nach dem<br />

Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX)<br />

unmittelbar beim <strong>Integrationsamt</strong> ein,<br />

gilt §14 SGB IX sinngemäß <strong>und</strong> ohne<br />

Besonderheiten, d.h. das <strong>Integrationsamt</strong><br />

verfährt wie unter 1. beschrieben,<br />

wenn es sich für zuständig hält. An -<br />

derenfalls leitet es den Antrag un -<br />

verzüglich an den zuständigen Rehabilitationsträger<br />

weiter (vgl. 2.). Das<br />

Kostenerstattungsverfahren nach §14<br />

Abs. 4 Satz 1 <strong>und</strong> 3 SGB IX gilt in beiden<br />

Fällen entsprechend.<br />

Die Vorschrift des §15 SGB IX über die<br />

Erstattung selbstbeschaffter Leistungen<br />

findet auf das <strong>Integrationsamt</strong> keine Anwendung.<br />

Zustimmung<br />

zur Kündigung<br />

�Kündigungsschutz<br />

�Kündigungsschutzverfahren

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