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Fachlexikon Behinderung und Beruf 2011, Integrationsamt

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Erhaltung der Arbeitskraft, Leistungen<br />

zur Teilnahme an Maßnahmen<br />

zur Erhaltung <strong>und</strong> Erweiterung beruflicher<br />

Kenntnisse <strong>und</strong> Fähigkeiten,<br />

Hilfen in besonderen Lebenslagen,<br />

�Unterstützte Beschäftigung sowie<br />

eine notwendige �Arbeitsassistenz.<br />

Leistungen an den Arbeitgeber<br />

(siehe Leistungsübersicht ab S. 282)<br />

Beratung bei der Auswahl des geeigneten<br />

Arbeitsplatzes für schwerbehinderte<br />

Menschen, bei der behinderungsgerechten<br />

Gestaltung von<br />

�Arbeitsplätzen, bei allen Fragen im<br />

Zusammenhang mit der Beschäftigung<br />

schwerbehinderter Menschen,<br />

psychosoziale Beratung zur Besei -<br />

tigung von besonderen Problemen,<br />

Information über Lösungsmöglich -<br />

keiten.<br />

Finanzielle Leistungen zur Schaffung<br />

neuer <strong>und</strong> behinderungsgerechter<br />

Einrichtung <strong>und</strong> Gestaltung vorhandener<br />

Arbeitsplätze für schwerbehinderte<br />

Beschäftigte, Leistungen bei<br />

�außergewöhnlichen Belastungen, die<br />

mit der Beschäftigung besonders betroffener<br />

schwerbehinderter Menschen<br />

verb<strong>und</strong>en sind (§27 SchwbAV).<br />

Zuschüsse zu Gebühren bei der �<strong>Beruf</strong>sausbildung<br />

besonders betroffener<br />

schwerbehinderter Jugendlicher <strong>und</strong><br />

junger Erwachsener im Alter bis zu 25<br />

Jahren.<br />

Prämien <strong>und</strong> Zuschüsse zu den Kosten<br />

der <strong>Beruf</strong>sausbildung behinderter<br />

Jugendlicher <strong>und</strong> junger Erwachsener,<br />

wenn diese für die Zeit der Ausbildung<br />

durch eine Stellungnahme der Agentur<br />

für Arbeit oder durch einen Be-<br />

<strong>Fachlexikon</strong><br />

scheid über Leistungen zur Teilhabe<br />

am Arbeitsleben gleichgestellt sind.<br />

Prämien zur Einführung eines Betrieblichen�Eingliederungsmanagements.<br />

Unterstützung des betrieblichen Integrationsteams:<br />

Die Schwerbehindertenvertretung,<br />

der Beauftragte des<br />

Arbeitgebers <strong>und</strong> der Betriebsrat bzw.<br />

Personalrat werden unterstützt durch:<br />

Bildungs- <strong>und</strong> Informationsangebote<br />

(vgl. �Seminare <strong>und</strong> Öffentlichkeitsarbeit)<br />

Beratung im Einzelfall<br />

Beratung bei der Erarbeitung einer<br />

�Integrationsvereinbarung<br />

Beratung bei der Einführung eines<br />

Betrieblichen Eingliederungsmanagements<br />

Mithilfe zur Lösung von Konflikten<br />

Leistungen für freie gemeinnützige<br />

Einrichtungen <strong>und</strong> Organisationen:<br />

Entsprechende Einrichtungen können<br />

etwa als Träger eines Integrationsfachdienstes<br />

an der psychosozialen Betreuung<br />

schwerbehinderter Menschen beteiligt<br />

werden <strong>und</strong> dafür finanzielle<br />

Leistungen erhalten.<br />

Kontinuität der Beratung <strong>und</strong> Betreuung:<br />

Die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben<br />

beginnt bereits in der Vorphase<br />

einer �Einstellung <strong>und</strong> soll die<br />

schwerbehinderten Menschen im gesamten<br />

Arbeitsleben begleiten. Das <strong>Integrationsamt</strong><br />

soll stets als Ansprechpartner<br />

für die schwerbehinderten<br />

Menschen, die Arbeitgeber <strong>und</strong> das Integrationsteam<br />

zur Verfügung stehen.<br />

81<br />

B

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