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Fachlexikon Behinderung und Beruf 2011, Integrationsamt

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244<br />

Suchtkrankheiten<br />

Verhaltensauffälligkeiten wie häufige<br />

Kurzerkrankungen, Zuspätkommen, un -<br />

entschuldigtes Fehlen, fehlerhafte<br />

Leistungen <strong>und</strong> Alkoholgeruch am<br />

Arbeits platz häufen, fehlt die Krankheitseinsicht.<br />

Worauf Vorgesetzte achten<br />

sollten:<br />

Den Mut finden, das auffällige Verhalten<br />

anzusprechen. Das gilt auch für<br />

Kollegen. Die Betroffenen dürfen keinesfalls<br />

„gedeckt” werden – das ist<br />

falsch verstandene Kollegialität. Dadurch<br />

wird dem Alkoholkranken im<br />

Sinne von Co-Alkoholismus nur weiterer<br />

Schaden zugefügt.<br />

Die Auffälligkeiten in sachlicher<br />

Atmo sphäre ansprechen, klare Forderungen<br />

stellen <strong>und</strong> mögliche Konsequenzen<br />

aufzeigen, wenn Vereinbarungen<br />

nicht eingehalten werden.<br />

Dadurch wird ein Veränderungsdruck<br />

erzeugt, der vielen Betroffenen erst<br />

die notwendige Motivation gibt, sich<br />

ihrer Sucht zu stellen.<br />

Auf Verstöße gegen Vereinbarungen<br />

oder arbeitsvertragliche Pflichten mit<br />

Sanktionen reagieren.<br />

Auf konkrete Hilfeangebote hinweisen,<br />

z. B. auf die innerbetrieblichen<br />

Suchthilfen, auf Suchtberatungsstellen<br />

oder Selbsthilfegruppen.<br />

Therapie: Vor der sog. Entwöhnungsbehandlung<br />

steht die Entgiftung. Hierunter<br />

ist der abrupte Entzug von dem<br />

Suchtmittel zu verstehen. Die Entgiftung<br />

findet i.d.R. im Rahmen eines mehr -<br />

tägigen stationären Aufenthaltes in<br />

einer internistischen oder psychiatrischen<br />

Abteilung statt. Da eine Abhängigkeitserkrankung<br />

nicht allein ein kör-<br />

perliches Problem ist, sondern vielmehr<br />

ein psychisches, beginnt nach der körperlichen<br />

Entgiftung eine mehrmonatige<br />

Entwöhnungstherapie. Es gilt, die Hintergründe<br />

des Suchtmittelmissbrauchs<br />

zu erkennen <strong>und</strong> neue Möglichkeiten<br />

der Lebens- <strong>und</strong> Problembewältigung zu<br />

erlernen. Die erreichten Therapieziele<br />

werden durch die Nachsorge stabilisiert.<br />

Hierfür kommen vor allem Selbsthilfegruppen<br />

in Frage.<br />

Hilfen: Im Rahmen der �Begleitenden<br />

Hilfe im Arbeitsleben kann das <strong>Integrationsamt</strong><br />

gemeinsam mit der �Schwerbehindertenvertretung<br />

innerbetriebliche<br />

Maßnahmen zur Stabilisierung des<br />

Beschäftigungsverhältnisses anregen<br />

sowie die (Wieder-)Eingliederung von<br />

schwerbehinderten Mitarbeitern nach<br />

einer Suchttherapie unterstützen.<br />

Darüber hinaus unterstützen das �<strong>Integrationsamt</strong><br />

<strong>und</strong> die �Rehabilitationsträger<br />

Betriebe beim Aufbau eines<br />

Betrieblichen �Eingliederungsmanagements,<br />

das im Sinne einer umfassenden<br />

�Prävention auch die Suchtprävention<br />

beinhaltet.<br />

Betriebliche Suchtprävention versteht<br />

sich als ein ganzheitliches Konzept mit<br />

mehreren Bausteinen. Dazu gehören verbindliche<br />

Regelungen zur Vorgehensweise<br />

bei Suchtproblemen, Sensibilisierung<br />

<strong>und</strong> Information von Führungskräften<br />

sowie die Ausbildung eines<br />

Suchthelfers oder betrieblichen Ansprechpartners.<br />

Seine Aufgabe ist es auch,<br />

den Kontakt zu externen Beratungsstellen<br />

oder Selbsthilfegruppen zu vermitteln.

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