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Fachlexikon Behinderung und Beruf 2011, Integrationsamt

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188 Nachteilsausgleiche<br />

sowohl an Parkuhren <strong>und</strong> bei Parkscheinautomaten<br />

ohne Gebühr <strong>und</strong><br />

zeitliche Begrenzung parken, als auch<br />

auf reservierten Parkplätzen, die durch<br />

ein Schild mit dem Rollstuhlfahrersymbol<br />

gekennzeichnet sind,<br />

außerhalb der in verkehrsberuhigten Bereichen<br />

gekennzeichneten Flächen parken,<br />

wenn der Durchgangsverkehr nicht<br />

behindert wird.<br />

Das Straßenverkehrsamt kann für einzelne<br />

schwerbehinderte Menschen mit<br />

außergewöhnlicher Gehbehinderung<br />

(Ausweismerkzeichen aG) <strong>und</strong> blinde<br />

Menschen (Ausweismerkzeichen Bl)<br />

einen einzelnen Parkplatz, z. B. vor der<br />

Wohnung oder in der Nähe der Arbeitsstätte,<br />

reservieren.<br />

Für andere körperbehinderte Menschen<br />

(z. B. ohne Hände) gibt es zusätzliche Erleichterungen,<br />

über die die Straßenverkehrsbehörden<br />

informieren.<br />

Den Ausweis können auch schwerbehinderte<br />

Menschen, die selbst nicht fahren<br />

können, mit Merkzeichen aG <strong>und</strong><br />

blinde Menschen mit Merkzeichen Bl erhalten.<br />

In diesen Fällen ist den behinderten<br />

Menschen eine Ausnahmegenehmigung<br />

auszustellen, die besagt,<br />

dass der sie jeweils befördernde Kraft-<br />

fahrzeugführer von den entsprechenden<br />

Vorschriften der Straßenverkehrsordnung<br />

befreit ist.<br />

Wohngeld: Hier gelten für schwerbehinderte<br />

Menschen (GdB 100 oder unter<br />

bestimmten Umständen auch für<br />

schwerbehinderte Menschen mit einem<br />

geringeren GdB, wenn häusliche Pflegebedürftigkeit<br />

besteht) Sonderregelungen.<br />

Auskünfte erteilen die Wohngeldstellen<br />

der Gemeinden.<br />

Sozialer Wohnungsbau: Zu Sonder -<br />

regelungen für schwerbehinderte Menschen<br />

im Sozialen Wohnungsbau informieren<br />

die Ämter für Wohnungswesen<br />

der Kreis- <strong>und</strong> Stadtverwaltungen. In<br />

diesem Bereich sind bei den Gerichtskosten<br />

<strong>und</strong> Notariatsgebühren Nachlässe<br />

möglich.<br />

R<strong>und</strong>funk- <strong>und</strong> Fernsehgebühren:<br />

Mit dem Schwerbehindertenausweis<br />

(Ausweismerkzeichen RF) können<br />

schwerbehinderte Menschen bei der<br />

Gebühreneinzugszentrale (GEZ) Befreiung<br />

von der R<strong>und</strong>funk- <strong>und</strong> Fernsehgebührenpflicht<br />

beantragen.<br />

Telefonkosten: Blinde, gehörlose,<br />

sprachbehinderte Menschen mit einem<br />

GdB von mindestens 90 <strong>und</strong> schwer -<br />

behinderte Menschen mit Ausweismerkzeichen<br />

RF im Schwerbehinderten -<br />

ausweis können bei der Deutschen<br />

Telekom Telefonanschlüsse zu einem reduzierten<br />

Gr<strong>und</strong>preis (Sozialanschlüsse)<br />

beantragen. Im Handel sind zahlreiche<br />

Spezialtelefone <strong>und</strong> Zusatzgeräte für<br />

behinderte Menschen erhältlich.

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