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Fachlexikon Behinderung und Beruf 2011, Integrationsamt

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56 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)<br />

Arbeitsstättenverordnung<br />

(ArbStättV)<br />

Die Bezeichnung Arbeitsstätte ist ein<br />

Sammelbegriff für die vielfältigen<br />

Arbeits räume <strong>und</strong> �Arbeitsplätze in der<br />

privaten Wirtschaft <strong>und</strong> den öffent -<br />

lichen Verwaltungen. An Arbeitsstätten<br />

werden zahlreiche sicherheitstechnische<br />

<strong>und</strong> arbeitshygienische Anforderungen<br />

gestellt (vgl. �Arbeitsschutz <strong>und</strong> �Arbeitssicherheit).<br />

Die Arbeitsstättenverordnung<br />

soll gewährleisten, dass alle<br />

Arbeits stätten nach einheitlichen Maß -<br />

stäben gestaltet werden; sie gilt für alle<br />

Tätigkeitsbereiche <strong>und</strong> enthält z.B. Hinweise<br />

auf<br />

den Nichtraucherschutz,<br />

die Gestaltung von Sanitär-, Pausen<strong>und</strong><br />

Bereitschaftsräumen sowie Erste<br />

Hilfe-Räumen <strong>und</strong> Unterkünften,<br />

die Gestaltung besonderer Arbeitsplätze<br />

(z. B. im Freien liegende Arbeits -<br />

stätten).<br />

In §8 Abs. 1 ArbStättV wird klargestellt,<br />

dass Arbeitsstätten, mit deren Errichtung<br />

vor oder außerhalb der Geltung der<br />

ArbStättV begonnen wurde <strong>und</strong> die aus<br />

Gründen des Bestandsschutzes nicht<br />

vollständig der aktuellen rechtlichen<br />

Lage unterworfen sein sollten, mindestens<br />

die europarechtlichen Vorgaben<br />

der EG-Arbeitsstättenrichtlinie zu erfüllen<br />

haben.<br />

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten<br />

(Arbeitsstättenregeln – ASR)<br />

dienen zur Ergänzung der Arbeitsstättenverordnung.<br />

Sie werden vom B<strong>und</strong>esministerium<br />

Arbeit <strong>und</strong> Soziales im<br />

Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht<br />

<strong>und</strong> enthalten die wichtigsten<br />

allgemein anerkannten sicherheitstechnischen,<br />

�arbeitsmedizinischen <strong>und</strong> hygienischen<br />

Regeln <strong>und</strong> gesicherten<br />

�arbeits wissenschaftlichen Erkenntnisse.<br />

Alte Arbeitsstätten-Richtlinien (Abkürzung<br />

ebenfalls ASR) bleiben noch bis<br />

31.12.2012 in Kraft. Es sei denn, dass<br />

sie vorher durch die neue Arbeitsstättenregeln,<br />

erarbeitet durch den Ausschuss<br />

für Arbeitsstätten, von Technischen<br />

Regeln für Arbeitsstätten<br />

(Arbeitsstättenregeln – ASR) abgelöst<br />

werden.<br />

Zusätzliche Anforderungen an Arbeitsstätten<br />

ergeben sich aus den einzelnen<br />

länderbaurechtichen Vorschriften.<br />

Weitere Regelungen zum Betriebs<strong>und</strong><br />

Gefahrenschutz enthalten z. B.<br />

die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)<br />

oder die Betriebssicherheitsverordnung<br />

(BetrSichV).<br />

Schwerbehinderte Menschen haben<br />

gegenüber ihren Arbeitgebern Anspruch<br />

auf eine behinderungsgerechte<br />

Einrichtung <strong>und</strong> Unterhaltung der<br />

Arbeits stätten einschließlich der Betriebs -<br />

anlagen, Maschinen <strong>und</strong> Geräte sowie<br />

der Gestaltung der �Arbeitsplätze, des<br />

Arbeitsumfeldes, der Arbeits organisa -<br />

tion <strong>und</strong> der �Arbeitszeit unter Berücksichtigung<br />

der Unfallgefahr (§81 Abs. 4<br />

Nr. 4 SGB IX). Dies umfasst auch die Ausstattung<br />

des Arbeitsplatzes mit den erforderlichen<br />

�technischen Arbeitshilfen<br />

(§81 Abs. 4 Nr. 5 SGB IX). In den länderspezifischen�Behindertengleichstel-

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