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Fachlexikon Behinderung und Beruf 2011, Integrationsamt

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lifizierten Dolmetschern. Sie werden<br />

tätig, um eine reibungslose Kommunikation<br />

am Arbeitsplatz, in der Schule, im<br />

Studium, beim Arzt oder Rechtsanwalt<br />

<strong>und</strong> in vielen anderen Bereichen möglich<br />

zu machen. Diese Verständigung kann<br />

sowohl über die Deutsche Gebärdensprache<br />

(DGS) erreicht werden, die meist<br />

von gehörlosen Menschen genutzt wird,<br />

als auch über Lautsprachbegleitende Gebärden<br />

(LBG), die viele schwerhörige <strong>und</strong><br />

ertaubte Menschen nutzen. Professionelle<br />

Gebärdensprachdolmetscher verstehen<br />

ihre Tätigkeit als eine zwischen<br />

zwei Sprachen <strong>und</strong> zwei Kulturen vermittelnde<br />

Dienstleistung, in deren Ausübung<br />

sie an eine <strong>Beruf</strong>s- <strong>und</strong> Ehrenordnung<br />

geb<strong>und</strong>en sind: Sie unterliegen<br />

dementsprechend der Schweigepflicht,<br />

sind unparteiisch <strong>und</strong> streben nach solider<br />

Aus- <strong>und</strong> regelmäßiger Fortbildung.<br />

Die wichtigsten Einsatzgebiete beim<br />

Gebärdensprachdolmetschen sind:<br />

Gespräche <strong>und</strong> Verhandlungen, die<br />

sich aus der Bewältigung alltäglicher<br />

Anforderungen ergeben, z. B. im Rahmen<br />

der Krankenversorgung oder der<br />

öffentlichen Verwaltung (Behörden,<br />

Gerichte, Polizei), in Einrichtungen der<br />

Wirtschaft (Banken, Versicherungen,<br />

Kaufhaus usw.), Dolmetschen in öffent -<br />

lichen Beratungsstellen (z. B. Rechtsberatung)<br />

<strong>und</strong> im Sozialbereich, in<br />

Schulen <strong>und</strong> Kindertagesstätten (Elternabende,<br />

Sprechtage, Schulkonferenzen),<br />

bei politischen oder kulturellen<br />

Veranstaltungen, im religiösen<br />

Be reich (Gottesdienste, Trauung, Taufe<br />

etc.) <strong>und</strong> im Freizeitbereich (Stadtführungen,<br />

Besuch von Vorträgen usw.)<br />

<strong>Fachlexikon</strong><br />

Kommunikation in der Arbeitswelt, in<br />

Betriebsversammlungen, �Versammlungen<br />

schwerbehinderter Menschen,<br />

bei Gesprächen mit der Schwerbehindertenvertretung,<br />

bei Kündigungs -<br />

verhandlungen, in Dienstbesprechungen<br />

<strong>und</strong> bei innerbetrieblichen<br />

Qualifizierungsmaßnahmen; auch bei<br />

der regelmäßigen �Arbeitsassistenz<br />

Kommunikation im Bildungsbereich,<br />

in der �<strong>Beruf</strong>sausbildung (vgl. z. B.<br />

§42l Abs. 1 Satz 2 HwO), beim Studium,<br />

in der �beruflichen Weiterbildung<br />

(vgl. §42n HwO) <strong>und</strong> der Erwachsenenbildung<br />

Dolmetschen im Medienbereich, beim<br />

Fernsehen<br />

Konferenzdolmetschen bei nationalen<br />

<strong>und</strong> internationalen Kongressen,<br />

Tagungen, Konferenzen<br />

Regelungen zur Kostenübernahme<br />

für Gebärdensprachdolmetschen sind<br />

u.a. in verschiedenen Büchern des Sozialgesetzbuches<br />

enthalten (siehe hierzu<br />

�Gebärdensprache).<br />

Gebärdensprache<br />

Sprachwissenschaftler bezeichnen die<br />

Gebärdensprache als „natürliche” Sprache<br />

der gehörlosen Menschen (�Hörschädigungen).<br />

Sie ist eng mit der Kultur<br />

der Gehörlosengemeinschaft verknüpft.<br />

Die Gebärdensprache ist von Land zu<br />

Land unterschiedlich <strong>und</strong> wird somit<br />

hierzulande als „Deutsche Gebärdensprache”<br />

bezeichnet.<br />

Die Deutsche Gebärdensprache<br />

(DGS) verwendet neben Mimik <strong>und</strong> Kör-<br />

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G

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