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Fachlexikon Behinderung und Beruf 2011, Integrationsamt

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Menschen <strong>und</strong> unterstützen diese in<br />

ihren Bemühungen um Teilhabe <strong>und</strong><br />

Rehabilitation.<br />

Behindertengleich -<br />

stellungsgesetze<br />

Das Gesetz zur Gleichstellung behinderter<br />

Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz<br />

– BGG) des B<strong>und</strong>es ist<br />

seit dem 01.05.2002 in Kraft. Sein Ziel<br />

ist es, die Benachteiligung von behinderten<br />

Menschen zu beseitigen <strong>und</strong> zu<br />

verhindern sowie die gleichberechtigte<br />

�Teilhabe von behinderten Menschen<br />

am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten<br />

<strong>und</strong> ihnen eine selbstbestimmte<br />

Lebensführung zu ermöglichen.<br />

Dabei wird ihren besonderen Bedürfnissen<br />

Rechnung getragen (vgl. §1 BGG).<br />

�Barrierefreiheit ist das Kernstück des<br />

Gesetzes. Mit der Verpflichtung zur Barrierefreiheit<br />

trägt das BGG dem Benachteiligungsverbot<br />

des Gr<strong>und</strong>gesetzes<br />

Rechnung: Die Träger öffentlicher<br />

Gewalt dürfen behinderte <strong>und</strong> nicht behinderte<br />

Menschen nicht ohne zwingenden<br />

Gr<strong>und</strong> unterschiedlich behandeln<br />

<strong>und</strong> dadurch behinderte Menschen<br />

in der gleichberechtigten Teilhabe am<br />

Leben in der Gesellschaft beeinträchtigen<br />

(vgl. §7 Abs. 2 BGG).<br />

Barrierefreiheit bedeutet, dass alle gestalteten<br />

Lebensbereiche für behinderte<br />

Menschen in der allgemein üblichen<br />

Weise, ohne besondere Erschwernisse<br />

<strong>und</strong> gr<strong>und</strong>sätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich<br />

<strong>und</strong> nutzbar sein müssen (vgl.<br />

§4 BGG). Unter gestalteten Lebensbe-<br />

<strong>Fachlexikon</strong><br />

reichen sind u.a. bauliche Anlagen, Verkehrsmittel,<br />

technische Gebrauchsgegenstände,<br />

Informationsquellen <strong>und</strong><br />

Kommunikationseinrichtungen zu verstehen.<br />

Zur Barrierefreiheit tragen bei: z. B. Publi -<br />

kationen in einfacher Sprache für Menschen<br />

mit geistiger <strong>Behinderung</strong>, die<br />

Beseitigung räumlicher Barrieren für<br />

Menschen, die auf den Rollstuhl angewiesen<br />

sind, die kontrastreiche Gestaltung<br />

der Lebensumwelt für seh -<br />

behinderte Menschen sowie die<br />

Kommunikation mittels �Gebärdensprachdolmetscher.<br />

Eine besondere<br />

Bedeutung kommt hierbei der Anerkennung<br />

der Deutschen �Gebärdensprache<br />

als eigenständige Sprache zu<br />

(vgl. §6 BGG).<br />

Um das Ziel der Barrierefreiheit zu erreichen,<br />

wurden weiterhin verschiedene<br />

B<strong>und</strong>esgesetze im Bereich Bahn-, Luft<strong>und</strong><br />

Nahverkehr sowie u.a. das Gaststätten-<br />

<strong>und</strong> Hochschulrahmengesetz<br />

geändert.<br />

Inhaltliche Schwerpunkte des BGG<br />

sind u.a.:<br />

die Herstellung von Barrierefreiheit in<br />

den Bereichen Bau <strong>und</strong> Verkehr<br />

die Herstellung von Barrierefreiheit in<br />

Verwaltungsverfahren von B<strong>und</strong>esbehörden<br />

das Recht auf Verwendung von Gebärdensprache<br />

<strong>und</strong> anderen Kommunikationshilfen<br />

die barrierefreie Gestaltung von Infor -<br />

mationstechnik (z. B. barrierefreie Gestaltung<br />

von Webseiten nach der BITV)<br />

83<br />

B

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