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Fachlexikon Behinderung und Beruf 2011, Integrationsamt

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Höhe des Pauschbetrages<br />

Stufe GdB Euro pro Jahr<br />

1 25 – 30 310<br />

2 35 – 40 430<br />

3 45 – 50 570<br />

4 55 – 60 720<br />

5 65 – 70 890<br />

6 75 – 80 1.060<br />

7 85 – 90 1.230<br />

8 95 – 100 1.420<br />

Schwerbehinderte Arbeitnehmer mit<br />

einer Gehbehinderung (Ausweismerkzeichen<br />

G), deren Grad der <strong>Behinderung</strong><br />

70 oder mindestens 50 beträgt, können<br />

anstelle der Entfernungspauschalen die<br />

tatsächlichen Kosten für die Wege zwischen<br />

Wohnung <strong>und</strong> Arbeitsstätte ansetzen.<br />

Berücksichtigt werden gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

nur die Kosten für einen Weg je<br />

Arbeitstag, auch wenn der Arbeitnehmer<br />

die Arbeitsstätte an einem Tag z. B.<br />

zweimal aufsucht. Das Finanzamt prüft<br />

bei der Steuererklärung, ob der Ansatz<br />

der Entfernungspauschalen oder der<br />

tatsächlichen Kosten für die Wege zur<br />

Arbeit günstiger ist, <strong>und</strong> berücksichtigt<br />

dann den für den Arbeitnehmer günstigeren<br />

Betrag.<br />

Soweit der schwerbehinderte Arbeitnehmer<br />

die Kosten, die ihm durch die<br />

Nutzung eines Kraftfahrzeuges für die<br />

Wege zwischen Wohnung <strong>und</strong> Arbeits-<br />

<strong>Fachlexikon</strong><br />

stätte entstehen, nicht im Einzelnen<br />

nachweist, wird ein pauschaler Kilometersatz<br />

von 0,60 Euro je vollen Entfernungskilometer<br />

berücksichtigt. Mit diesem<br />

Kilometersatz sind gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

alle Kosten abgegolten. Zusätzlich können<br />

nur noch berücksichtigt werden:<br />

1. Kosten aufgr<strong>und</strong> eines Unfalls, der<br />

sich auf der Fahrt zur Arbeit oder von<br />

der Arbeit zur Wohnung ereignet hat<br />

2. Gebühren für einen Parkplatz an der<br />

Arbeitsstätte<br />

Bei Einzelnachweis sind die tatsächlichen<br />

Kraftfahrzeugkosten, die für die<br />

Fahrten zwischen Wohnung <strong>und</strong> Arbeitsstätte<br />

angefallen sind, wie folgt zu<br />

ermitteln: Zurückgelegte km für Fahrten<br />

von der Wohnung zur Arbeitsstätte <strong>und</strong><br />

zurück zur Wohnung x Kraftfahrzeuggesamtkosten/Gesamtfahrleistung<br />

im<br />

Jahr. Zum Nachweis der Gesamtfahrleistung<br />

im Kalenderjahr ist der jeweilige<br />

Tachostand am 01.01. <strong>und</strong> am 31.12.<br />

aufzuzeichnen. Außerdem sollten Belege,<br />

in denen der Kilometerstand des Kfz<br />

aufgeführt ist, z. B. Inspektions- <strong>und</strong> Reparaturrechnung,<br />

aufbewahrt werden,<br />

da sich auch hieraus Rückschlüsse auf<br />

die Gesamtfahrleistung ziehen lassen.<br />

In den genannten Fällen können schwerbehinderte<br />

Arbeitnehmer zusätzlich<br />

auch die sog. Leerfahrten der Begleitperson<br />

wie Werbungskosten geltend<br />

machen, wenn sie das Kraftfahrzeug<br />

wegen der <strong>Behinderung</strong> nicht selbst führen<br />

können <strong>und</strong> deshalb von Dritten,<br />

z.B. Ehegatten, zur Arbeit gebracht oder<br />

wieder abgeholt werden müssen.<br />

185<br />

N

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