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Fachlexikon Behinderung und Beruf 2011, Integrationsamt

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Arbeitsvertrag<br />

�Arbeitsverhältnis<br />

Arbeitswissenschaft<br />

Das Gebiet der Arbeitswissenschaft<br />

umfasst verschiedene wissenschaftliche<br />

Disziplinen, Erkenntnisse <strong>und</strong> praktische<br />

Verfahren, soweit sie der Erkenntnis der<br />

menschlichen Arbeit dienen bzw.<br />

Mensch <strong>und</strong> Arbeit in eine optimale Beziehung<br />

zueinander zu setzen suchen<br />

(vgl. auch �Profilmethode). Wichtige<br />

Teilgebiete sind:<br />

die �Arbeitspsychologie<br />

die �Arbeitsmedizin<br />

die �Ergonomie<br />

�Arbeitsschutz <strong>und</strong> �Arbeitssicherheit<br />

die rechtlich-organisatorischen Rahmenbedingungen<br />

Fragen der Lohnfindung, der �<strong>Beruf</strong>sausbildung<br />

sowie der �beruf -<br />

lichen Weiterbildung<br />

Die Humanisierung der Arbeit, also<br />

alle betrieblichen Maßnahmen, die eine<br />

konkrete Verbesserung der Arbeitsbedingungen<br />

zur Folge haben, ist Leitgedanke<br />

der Arbeitswissenschaft. Diese<br />

Aufgabenstellung umfasst 3 gr<strong>und</strong>legende<br />

Aspekte: die Arbeit als<br />

Bindeglied <strong>und</strong> Interaktion zwischen<br />

Mensch, Technik <strong>und</strong> Umwelt,<br />

individuelle menschliche Teilhabe <strong>und</strong><br />

Gestaltungsmöglichkeit,<br />

zwischenmenschliche Beziehung der<br />

durch die Arbeitsorganisation verb<strong>und</strong>enen<br />

<strong>und</strong> einander zugeordneten<br />

Menschen (<strong>und</strong> somit als Teilbereich<br />

gesellschaftlicher Teilhabe).<br />

<strong>Fachlexikon</strong><br />

Konkrete Maßnahmen reichen von der<br />

Reduzierung körperlicher Belastungen<br />

(z.B. durch ergonomische Gestaltung des<br />

Arbeitsplatzes) über den Abbau ges<strong>und</strong>heitsgefährdenderArbeitsbedingungen<br />

(Lärm, Stäube, Gase, Strahlungen<br />

usw.) <strong>und</strong> die Umgestaltung der<br />

Arbeitsorganisation bis zur Veränderung<br />

von psychischen Bedingungen (z. B.<br />

durch entsprechenden Führungsstil, die<br />

Bewältigung von Gruppenkonflikten,<br />

Ausbau der Selbstverantwortung usw.).<br />

Bei der Planung <strong>und</strong> Einrichtung der Betriebsräume,<br />

der technischen Anlagen,<br />

der Arbeitsplätze <strong>und</strong> des Arbeitsablaufs<br />

haben Arbeitgeber <strong>und</strong> Betriebsräte die<br />

gesicherten arbeitswissenschaftlichen<br />

Erkenntnisse über die menschengerechte<br />

Gestaltung der Arbeit zu berücksichtigen<br />

(vgl. §§90 –91 BetrVG). Dies gilt<br />

– auch ohne ausdrückliche Nennung der<br />

Arbeitswissenschaften im SGB IX – in<br />

gleicher Weise für die Gestaltung der Arbeitsplätze<br />

behinderter Menschen (vgl.<br />

§81 Abs. 4 <strong>und</strong> §84 SGB IX).<br />

Arbeitszeit<br />

Arbeitszeit ist die Zeitspanne, während<br />

der ein Arbeitnehmer seine Arbeitskraft<br />

dem Arbeitgeber zur Verfügung stellen<br />

muss. Sie wird durch den �Tarifvertrag,<br />

eine �Betriebsvereinbarung oder den<br />

einzelnen Arbeitsvertrag bestimmt. Die<br />

Wegezeit, die benötigt wird, um den<br />

�Arbeitsplatz zu erreichen, ist regelmäßig<br />

keine Arbeitszeit; etwas anderes<br />

kann gelten, wenn der Arbeitsplatz außerhalb<br />

des Betriebs liegt (z. B. wechselnde<br />

Arbeitsorte bei Baustellen oder<br />

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