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Fachlexikon Behinderung und Beruf 2011, Integrationsamt

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�<strong>Beruf</strong>liches Fortkommen: Arbeitgeber<br />

müssen schwerbehinderte<br />

Menschen so beschäftigen, dass diese<br />

ihre Fähigkeiten <strong>und</strong> Kenntnisse möglichst<br />

voll verwerten <strong>und</strong> weiterentwickeln<br />

können (§ 81 Abs. 4 SGB IX).<br />

Auswahl <strong>und</strong> behinderungsgerechte<br />

Gestaltung des Arbeitsplatzes:<br />

Für die �Teilhabe des behinderten<br />

Menschen am Arbeitsleben<br />

ist es entscheidend, dass er auf einem<br />

geeigneten Arbeitsplatz beschäftigt<br />

wird. Deshalb ist zunächst entscheidend,<br />

für den behinderten Menschen<br />

im Betrieb einen Arbeitsplatz zu ermitteln,<br />

auf dem seine vorhandenen<br />

Fähigkeiten genutzt werden können.<br />

Falls erforderlich, ist mit Rücksicht auf<br />

bestehende behinderungsbedingte<br />

Beeinträchtigungen der Arbeitsplatz<br />

so zu gestalten, dass möglichst die geforderte<br />

Leistung erzielt werden kann.<br />

Die Verpflichtung des Arbeitgebers<br />

zur behinderungsgerechten Gestaltung<br />

des Arbeitsplatzes in organisatorischer<br />

<strong>und</strong> technischer Hinsicht ergibt<br />

sich aus § 81 Abs. 4 SGB IX (vgl.<br />

�technische Arbeitshilfen). Hierbei<br />

kommt auch der Einrichtung von<br />

�Teilzeitarbeitsplätzen eine wichtige<br />

Bedeutung zu. Heimarbeits- oder<br />

Tele arbeitsplätze sind für behinderte<br />

Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt<br />

sind, eine gute Alternative.<br />

Die behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung<br />

verfolgt sowohl<br />

das Ziel der �Prävention als auch der<br />

�Rehabilitation <strong>und</strong> Teilhabe am Arbeitsleben:<br />

Es werden Belastungen<br />

abgebaut, ges<strong>und</strong>heitliche Schäden –<br />

<strong>und</strong> damit das Entstehen von Behin-<br />

<strong>Fachlexikon</strong><br />

derungen – vermieden bzw. bei bereits<br />

bestehender <strong>Behinderung</strong> eine<br />

Verschlimmerung der Beeinträchtigung<br />

verhindert.<br />

Beratung: Für die Beratung des Arbeitgebers<br />

stehen die �Beratenden Ingenieure<br />

des <strong>Integrationsamt</strong>es zur Verfügung.<br />

Die Ermittlung des für den<br />

schwerbehinderten Menschen geeigneten<br />

Arbeitsplatzes erfolgt nach der<br />

�Profilmethode.<br />

Arbeitspsychologie<br />

Die Arbeitspsychologie befasst sich mit<br />

den Wechselbeziehungen zwischen den<br />

Arbeitsanforderungen, den individuellen<br />

Fähigkeiten, Interessen <strong>und</strong> den psychischen<br />

Faktoren beim Arbeitnehmer<br />

wie z. B. Motivation, Konzentration oder<br />

Entschlusskraft. Außerdem untersucht<br />

die Arbeitspsychologie, inwieweit Arbeitsanforderungen<br />

<strong>und</strong> -bedingungen<br />

psychische Störungen (mit) auslösen<br />

können (�Prävention).<br />

Die Arbeitspsychologie entwickelt Eignungs-<br />

<strong>und</strong> Einstellungstests, mit deren<br />

Hilfe ermittelt werden soll, an welchen<br />

Arbeitsplätzen <strong>und</strong> bei welchen Tätigkeiten<br />

Arbeitnehmer ihre Fähigkeiten<br />

bestmöglich einsetzen können (�Profilmethode).<br />

Je nach Art oder Schwere der<br />

<strong>Behinderung</strong> kann dabei auch eine individuelle<br />

psychologische Untersuchung<br />

<strong>und</strong> Beratung erforderlich sein.<br />

Weitere Arbeitsfelder sind psychologische<br />

Methoden der Mitarbeiterführung sowie<br />

die Untersuchung zwischenmenschlicher<br />

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