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Fachlexikon Behinderung und Beruf 2011, Integrationsamt

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efähigen, unabhängig von ihr zu leben.<br />

Die Sozialhilfe wird als persönliche Hilfe<br />

(Beratung), Geld- oder Sachleistung gewährt.<br />

Sie umfasst folgende Leistungen:<br />

Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU)<br />

wird gewährt, wenn der notwendige Lebensunterhalt<br />

nicht oder nicht ausreichend<br />

aus eigenen Kräften <strong>und</strong> Mitteln<br />

– vor allem aus Einkommen <strong>und</strong> Vermögen<br />

– sichergestellt werden kann.<br />

Der notwendige Lebensunterhalt umfasst<br />

insbesondere Ernährung, Unterkunft,<br />

Kleidung, Körperpflege, Hausrat,<br />

Heizung <strong>und</strong> persönliche Bedürfnisse<br />

des täglichen Lebens. HLU kann durch<br />

laufende <strong>und</strong>/oder einmalige Leistungen<br />

gewährt werden.<br />

Zunehmend an Bedeutung gewinnt die<br />

Hilfe zur Arbeit. Hier wirkt die Sozialhilfe<br />

darauf hin, dass der Hilfesuchende<br />

sich um Arbeit bemüht <strong>und</strong> Arbeit findet.<br />

Gr<strong>und</strong>sicherung im Alter <strong>und</strong> bei Erwerbsminderung<br />

Hilfen zur Ges<strong>und</strong>heit<br />

Eingliederungshilfe für behinderte<br />

Menschen: Besondere Bedeutung im<br />

Leistungskatalog der Hilfe in besonderen<br />

Lebenslagen (HbL) kommt der Eingliederungshilfe<br />

für behinderte Menschen<br />

zu. Sie unterscheidet zwischen<br />

verschiedenen Personengruppen von<br />

behinderten Menschen (Beeinträchtigung<br />

der körperlichen Funktion, der<br />

geistigen Fähigkeit oder seelischen<br />

<strong>Fachlexikon</strong><br />

Ges<strong>und</strong>heit von dem für das Lebensalter<br />

typischen Zustand) <strong>und</strong><br />

verschiedenen Leistungen.<br />

Der Leistungskatalog der Eingliederungshilfe<br />

für behinderte Menschen<br />

sieht vor allem vor:<br />

Leistungen zur medizinischen Rehabilitation<br />

Versorgung mit Körperersatzstücken<br />

sowie mit orthopädischen oder anderen<br />

Hilfsmitteln<br />

Leistungen zur �Teilhabe am Arbeits -<br />

leben sowie sonstige Hilfen zur Erlangung<br />

eines geeigneten Platzes im<br />

Arbeitsleben<br />

Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung<br />

Hilfen zur schulischen Ausbildung für<br />

einen angemessenen <strong>Beruf</strong> einschließlich<br />

des Besuchs einer Hochschule<br />

Hilfe zur Ausbildung für eine sonstige<br />

angemessene Tätigkeit<br />

Leistungen in anerkannten Werkstätten<br />

für behinderte Menschen oder in<br />

vergleichbaren sonstigen Beschäftigungsstätten<br />

Leistungen zur Teilhabe am Leben in<br />

der Gemeinschaft<br />

nachgehende Hilfe zur Sicherung der<br />

Wirksamkeit der ärztlichen <strong>und</strong> ärztlich<br />

verordneten Maßnahmen <strong>und</strong> zur<br />

Sicherung der Teilhabe der behinderten<br />

Menschen am Arbeitsleben<br />

Dieser Leistungskatalog zeigt sehr deutlich<br />

die Verzahnung der Sozialhilfe mit<br />

anderen Trägern von Sozialleistungen<br />

(�Sozialversicherungsträger, �Rehabilitationsträger).<br />

233<br />

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