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Fachlexikon Behinderung und Beruf 2011, Integrationsamt

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154 Integrationsfachdienst<br />

Fähigkeits-, Leistungs- <strong>und</strong> Interessenprofil<br />

zu erarbeiten (vgl. �Profilmethode);<br />

die B<strong>und</strong>esagentur für Arbeit auf<br />

deren Anforderung bei der <strong>Beruf</strong>sorientierung<br />

<strong>und</strong> <strong>Beruf</strong>sberatung in den<br />

Schulen zu unterstützen;<br />

die betriebliche Ausbildung schwerbehinderter,<br />

insbesondere seelisch<br />

<strong>und</strong> lernbehinderter Jugendlicher zu<br />

begleiten;<br />

geeignete Arbeitsplätze auf dem allgemeinen<br />

Arbeitsmarkt zu akquirieren<br />

<strong>und</strong> zu vermitteln;<br />

die schwerbehinderten Menschen auf<br />

die vorgesehenen Arbeitsplätze vorzubereiten;<br />

die schwerbehinderten Menschen am<br />

Arbeitsplatz – soweit erforderlich –<br />

begleitend zu betreuen;<br />

die Vorgesetzten <strong>und</strong> Kollegen im Arbeitsplatzumfeld<br />

zu informieren;<br />

für eine Nachbetreuung, Krisenintervention<br />

oder psychosoziale Betreuung<br />

zu sorgen;<br />

als Ansprechpartner für die Arbeitgeber<br />

zur Verfügung zu stehen.<br />

Kooperation: Der Integrationsfachdienst<br />

arbeitet eng mit der Agentur für Arbeit,<br />

dem <strong>Integrationsamt</strong>, dem zuständigen<br />

Rehabilitationsträger, insbesondere den<br />

<strong>Beruf</strong>shelfern der gesetz lichen Unfallversicherung(�<strong>Beruf</strong>sgenossenschaften),<br />

dem Arbeitgeber, der �Schwerbehindertenvertretung<br />

<strong>und</strong> den anderen<br />

Mitgliedern des betrieblichen �Integrationsteams,<br />

den abgebenden schulischen<br />

<strong>und</strong> beruflichen �Rehabilita tions -<br />

einrichtungen <strong>und</strong>, wenn notwendig,<br />

auch mit anderen Stellen zusammen.<br />

Qualifikation: Die Integrationsfachdienste<br />

verfügen über Fachpersonal mit<br />

entsprechender psychosozialer oder arbeitspädagogischer<br />

Qualifikation.<br />

Flächendeckendes Angebot: Integrationsfachdienste<br />

sind im gesamten B<strong>und</strong>esgebiet<br />

eingerichtet, so dass in jedem<br />

Bezirk einer Agentur für Arbeit mindestens<br />

ein solcher Dienst vorhanden ist.<br />

Integrationsprojekte<br />

Integrationsprojekte sind rechtlich <strong>und</strong><br />

wirtschaftlich selbstständige Unternehmen<br />

(Integrationsunternehmen) oder<br />

unternehmensinterne Betriebe (Integrationsbetriebe)<br />

oder Abteilungen (Integrationsabteilungen)<br />

zur Beschäftigung<br />

schwerbehinderter Menschen auf dem<br />

allgemeinen Arbeitsmarkt, deren Teilhabe<br />

an einer sonstigen Beschäftigung auf<br />

dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf besondere<br />

Schwierigkeiten stößt.<br />

Bei den Integrationsprojekten (§§132ff.<br />

SGB IX) handelt es sich um eine durch<br />

das Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB<br />

IX) neu geregelte Form der Beschäftigung<br />

für schwerbehinderte Menschen,<br />

die rechtlich dem allgemeinen �Arbeitsmarkt<br />

zuzurechnen ist, faktisch<br />

aber eine Brücke zwischen den �Werkstätten<br />

für behinderte Menschen<br />

(WfbM) <strong>und</strong> dem allgemeinen Arbeitsmarkt<br />

darstellt.<br />

Zielgruppen: Integrationsprojekte sollen<br />

nach §132 Abs. 2 SGB IX insbesondere<br />

folgende Gruppen von besonders<br />

betroffenen �schwerbehinderten Men-

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