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Internationale Katastophenhilfe - repOSitorium - Universität Osnabrück

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98<br />

Am 26.04.1997 wurde ein bilaterales Abkommen über die Zusammenarbeit bei<br />

der Vorbeugung und Bewältigung von Katastrophen zwischen Ungarn und<br />

Russland abgeschlossen, das durch Notenwechsel am 15.10.1997 in Kraft<br />

trat 342 .<br />

Die Motivation für die Reihe von Abschlüssen bilateraler Abkommen über eine<br />

allgemeine Hilfeleistung bei den jeweils unterschiedlich bezeichneten<br />

Katastrophenfällen zwischen den Staaten des ehemaligen Ostblocks nach<br />

1990 ergibt sich im wesentlichen aus den bereits für das Abkommen zwischen<br />

Bulgarien und Russland im Jahr 1995 dargelegten politischen Entwicklungen<br />

und Umständen.<br />

Ein Blick auf die Landkarte von Europa ergibt, dass durch die erörterten 12<br />

bilateralen Abkommen über eine gegenseitige allgemeine Hilfeleistung bei<br />

Naturkatastrophen oder schweren Unglücksfällen, an denen die<br />

Bundesrepublik Deutschland beteiligt ist, und den weiteren 17 Abkommen mit<br />

entsprechender Zielrichtung zwischen anderen europäischen Staaten - unter<br />

Außerachtlassung einer Reihe von anderen "regionalen" Vereinbarungen über<br />

Hilfe im unmittelbaren Grenzgebiet - insgesamt 24 europäische Staaten, zum<br />

Teil durch mehrfache Vertragsabschlüsse, miteinander vertraglich verbunden<br />

sind. Hierbei ist die Anzahl der Verträge durch die westeuropäischen Staaten<br />

größer als die der osteuropäischen Staaten. In Europa liegt damit eine Dichte<br />

von bilateralen Vereinbarungen über eine Hilfeleistung bei Naturkatastrophen<br />

oder schweren Unglücksfällen vor, wie sie zurzeit auf keinem anderen<br />

Kontinent vorhanden ist.<br />

gg) Verträge über Vorsorge und Zusammenarbeit im Bereich des<br />

Nuklearrechts in Europa<br />

Bei der zweiten bereits oben angesprochenen Gruppe von bilateralen<br />

Abkommen, die in Europa neben denen über eine allgemeine Hilfeleistung bei<br />

Naturkatastrophen oder schweren Unglücksfällen entstanden sind, handelt es<br />

sich um solche Abkommen, die sich speziell mit der Frühwarnung und<br />

Hilfeleistung bei nuklearen Vorkommnissen oder mit dem Erfahrungsaustausch<br />

342 Vgl. WGO - MfOR 1998, S. 80.

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