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Internationale Katastophenhilfe - repOSitorium - Universität Osnabrück

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56<br />

„Agreement on the Great Lakes Water Quality“ vom 15.04.1978 besonders zu<br />

nennen sind. Diese beiden Vereinbarungen finden in dem „Joint Canada - US<br />

Marine Pollution Contingency Plan for Spills of Oil and other Noxous<br />

Substances“ (JPS) vom 20.06.1974 eine entsprechende Ergänzung für die<br />

gemeinsamen Teile der Atlantik- und Pazifikküste beider Staaten 191 . Die<br />

bilateralen Vereinbarungen sehen bei Verschmutzungsfällen des Wassers ein<br />

abgestuftes Notfallmanagement vor, mit gegenseitiger Alarmierung,<br />

Aktivierung nationaler Hilfskräfte und grenzüberschreitender Hilfeleistung auf<br />

verschiedenen Regierungs- und Verwaltungsebenen der beiden Staaten.<br />

Ein ebenfalls hoch entwickeltes bilaterales Notfallsystem besteht zwischen den<br />

USA und Mexiko durch das „Agreement of Co-operation Regarding Pollution of<br />

the Marine Environment by Discharges of Hydrocarbons and other Hazardous<br />

Substances“ vom 24.07.1980 (in Kraft seit 30.03.1981) 192 . Das stark an die<br />

amerikanisch-kanadischen Vereinbarungen angelehnte bilaterale Vertragswerk<br />

sieht ebenfalls gemeinsame Notfallplanungen, gegenseitige Alarmierungen<br />

und Hilfeleistungen vor. Das Abkommen hat im Hinblick auf die „Offshore“-<br />

Ölförderung im Golf von Mexiko besondere Bedeutung für beide Staaten.<br />

Im Bereich der Vorsorge vor nuklearen Gefahren und deren Bekämpfung ist in<br />

Nordamerika ferner eine überlagernde internationale Zusammenarbeit von<br />

Kanada, Mexiko und den USA im „IAEO-Benachrichtigungsübereinkommen“<br />

vom 26.09.1989 193 und in dem von Mexiko und den USA unterzeichneten<br />

„IAEO-Hilfeleistungsübereinkommen“ vom 26.09.1989 194 gegeben.<br />

An dieser Stelle ist im Bereich der nuklearen Sicherheit eine bemerkenswerte<br />

transatlantische Vereinbarung zwischen den USA und der Bundesrepublik<br />

Deutschland aus dem Jahr 1995 zu erwähnen. Am 19.10.1995 wurde eine<br />

"Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und<br />

Reaktorsicherheit der Bundesrepublik Deutschland und der Nuclear Regulatory<br />

Commission (NCR) der Vereinigten Staaten von Amerika über den Austausch<br />

von Informationen und über Zusammenarbeit in Fragen der nuklearen<br />

Sicherheit" unterzeichnet 195 . Die Vereinbarung bilateraler Art zwischen dem<br />

191 Zu Einzelheiten vgl.: Bruha a.a.O., S. 22 f.<br />

192 <strong>Internationale</strong> Quelle: ILM 20 (1981), S. 696 ff.; vgl. dazu auch: Bruha a.a.O., S. 33 f.<br />

193 Vgl. zum Text und den Signatarstaaten z.B.: BGBl. 1989 II, S. 435 und BGBl. 1993 II, S.<br />

1845.<br />

194 Vgl. zum Text und den Signatarstaaten z.B.: BGBl. 1989 II, S. 441 und BGBl. 1993 II, S.<br />

1830.<br />

195 BGBl. 1996 II, S. 259, 261.

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