Internationale Katastophenhilfe - repOSitorium - Universität Osnabrück
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auch auf kriegerische Ereignisse zurück 154 , bei denen ein jederzeitiges<br />
erneutes Aufflackern von Auseinandersetzungen im Raum steht; oftmals sind<br />
die Konflikte aus den tief greifenden Umbrüchen in Zentral- und Südasien<br />
entstanden und aufgrund eines sich ständig mehrenden „destruktiven<br />
Potentials“ international nur schwerlich zu kontrollieren 155 . Hinzu kommen vor<br />
allem traditionelle Aspekte der „Wahrung des Gesichts“ in Asien in<br />
Vermischung mit politischen Aspekten, die einer Anforderung von<br />
Hilfeleistungen in einer Reihe von<br />
Staaten heute noch immer entgegenstehen. Schließlich sind es aber auch<br />
Gründe des eigenen Mangels an entsprechenden Ressourcen auf<br />
entscheidenden Gebieten - ähnlich wie auf dem afrikanischen Kontinent - , die<br />
eine Hilfeleistung für andere unmöglich machen oder aber stark einschränken<br />
und damit dem Abschluss bilateraler Verträge weitgehend hinderlich sind -<br />
aber auch wenig sinnvoll erscheinen lassen.<br />
Die für den ostasiatischen Raum geltenden Gesichtspunkte treffen in<br />
bestimmten Aspekten im gleichen Maße auch für den vorderasiatischen Raum<br />
zu, wobei hier vor allem kriegerische Ereignisse aus jüngster Zeit dem<br />
Abschluss bilateraler Hilfeleistungsverträge entgegenstehen dürften. So sind<br />
beispielsweise derartige Verträge zwischen den Staaten Irak, Iran, Türkei,<br />
Syrien, Israel, Libanon, Kuwait, Afghanistan, Pakistan und Indien, gleich in<br />
welcher Kombination, zurzeit kaum denkbar 156 .<br />
154 Zu erwähnen sind hier z.B. die Kampfhandlungen zwischen Pakistan und Indien<br />
(Kaschmir) seit 1989 und zwischen Indien und Pakistan (Siachen) seit 1984. Als bedeutsam<br />
müssen ferner die innerstaatlichen Kampfhandlungen in Afghanistan seit 1992 und in<br />
Bangladesh von 1982 bis 1997 angesehen werden. Vgl. dazu: FAZ Nr. 246 vom<br />
23.10.1998, S. 2. Die Situation in den genannten Gebieten führte auch zu UN - Einsätzen:<br />
Indien - Pakistan seit 1949 (UNMOGIP); Indien - Pakistan 1965 (UNIPOM); Afghanistan -<br />
Pakistan 1988 (UNGOMAP). Siehe hierzu: Weißbuch 1994, herausgegeben vom<br />
Bundesministerium der Verteidigung, S. 68.<br />
155 Vgl. dazu: Klaus Natorp, „Vernunft am Rande des Abgrunds ?“, in: FAZ Nr. 58 vom<br />
10.03.1999, S. 16.<br />
156 Bedeutsame kriegerische Auseinandersetzungen fanden vor allem statt zwischen Israel<br />
und Libanon seit 1978, Israel und Jordanien von 1967 bis 1996, Iran und Irak von 1980 bis<br />
1988, Irak und Kuwait 1990. Dazu kommen die innerstaatlichen Unruhen und<br />
Kampfhandlungen im Libanon seit 1975, in der Türkei (Kurdengebiete) seit 1984, im Irak<br />
(Kurdengebiete) seit 1988, im Iran (Kurdengebiete) seit 1979, im Iran (Südwesten) seit 1979<br />
und Jemen 1994. Vgl. dazu: FAZ Nr. 246 vom 23.10.1998, S. 2. Zu den kriegerischen<br />
Auseinandersetzungen und ihren Auswirkungen zwischen dem Irak und Iran sowie<br />
zwischen dem Irak und Kuwait siehe auch: Michaela Wimmer/Stefan Braun/Hannes<br />
Enzmann, Brennpunkt Golf, Hintergründe, Geschichte, Analysen, 1991, S. 77 ff und S. 129<br />
ff. Die Situation im vorderasiatischen Raum führte auch zu einer Reihe von UN - Einsätzen:<br />
Irak-Kuwait seit 1991 (UNIKOM); Libanon seit 1978 (UNIFIL); Syrien (Golan-Höhen) seit<br />
1974 (UNDOF); Naher Osten seit 1948 (UNTSO); Iran - Irak 1988 (UNHMOG); Irak seit