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Internationale Katastophenhilfe - repOSitorium - Universität Osnabrück

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188<br />

Im Bereich des Weltraumrechtes normiert das vorliegende Hilfs-<br />

Übereinkommen demnach eine ebenfalls "strenge" Hilfsverpflichtung, wie sie<br />

sich auch im Bereich des See- und Luftfahrtrechtes findet. Für diese Bereiche<br />

kann daher - aufgrund der Vergleichbarkeit - bei zurückhaltender Einschätzung<br />

davon ausgegangen werden, dass die Pflicht zur Hilfeleistung international<br />

anerkannt ist und darüber hinaus - auch wenn keine Beispiele zur<br />

Staatenpraxis ersichtlich sind - im Bereich des Völkergewohnheitsrechtes<br />

angesiedelt werden kann 622 .<br />

(ee) Nuklearrecht<br />

Seit dem katastrophalen Nuklearunfall von Tschernobyl sind sich die Staaten<br />

über die massiven Probleme, die sich aus solchen Katastrophen ergeben,<br />

bewusst geworden. Folge dieser Bewusstseinsbildung war eine starke<br />

Tendenz zum Abschluss von Verträgen zur Vorabregelung von gegenseitiger<br />

Hilfeleistung bei nuklearen Unglücks- und Katastrophenfällen 623 . Auf die<br />

Problematik fehlender Rechtsregeln für solche Fälle wurde von Pelzer bereits<br />

1972 hingewiesen, der auch die mögliche "Anstoßwirkung" eines nuklearen<br />

Unfalls vorhersah 624 .<br />

Bereits unmittelbar nach Tschernobyl ist vertreten worden, dass zumindest<br />

eine Rechtspflicht zur Hilfeleistung aufgrund von allgemeinen humanitären<br />

Überlegungen und des Prinzips der internationalen Solidarität bestehe 625 . Auf<br />

die Einzelheiten und Zweifel an dieser These wird noch eingegangen.<br />

Auf multilateraler Ebene findet sich in Art. 1 der IAEO Konvention über<br />

Hilfeleistung eine generelle Kooperationsverpflichtung bei Vorliegen eines<br />

Nuklearunfalls für die Vertragsstaaten. Allerdings relativiert sich diese<br />

Verpflichtung bei Betrachtung der Art. 2 und 11 der Konvention. Demnach liegt<br />

nämlich die Entscheidung über die Hilfeleistung im Ermessen des ersuchten<br />

622 Vgl. hierzu auch MacAlister-Smith, P., a.a.O., S. 67 ff.<br />

623 Vgl. Bischof, W., Rechtsgrundlagen der internationalen Hilfeleistung bei Katastrophen-<br />

und Unglücksfällen, unter besonderer Berücksichtigung des Atomrechts, in: Studien zum<br />

internationalen Wirtschaftsrecht und Atomenergierecht, Bd. 65, 1982, S. 227 ff, 272 ff<br />

(nukleare Unfälle), S. 283 ff (bilaterale Verträge).<br />

624 Siehe Pelzer, N., Legal Problems of International Danger Protection and of International<br />

Emergency Assistance in the Event of Radiation Accidents, in: Peaceful Uses of Atomic<br />

Energy, Vol. III, 1972, S. 451 ff, S. 461.<br />

625 So Zehetner, F., Tschernobyl, UPR 1986, S. 201 ff, S. 204.

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