Internationale Katastophenhilfe - repOSitorium - Universität Osnabrück
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Im Bereich des Weltraumrechtes normiert das vorliegende Hilfs-<br />
Übereinkommen demnach eine ebenfalls "strenge" Hilfsverpflichtung, wie sie<br />
sich auch im Bereich des See- und Luftfahrtrechtes findet. Für diese Bereiche<br />
kann daher - aufgrund der Vergleichbarkeit - bei zurückhaltender Einschätzung<br />
davon ausgegangen werden, dass die Pflicht zur Hilfeleistung international<br />
anerkannt ist und darüber hinaus - auch wenn keine Beispiele zur<br />
Staatenpraxis ersichtlich sind - im Bereich des Völkergewohnheitsrechtes<br />
angesiedelt werden kann 622 .<br />
(ee) Nuklearrecht<br />
Seit dem katastrophalen Nuklearunfall von Tschernobyl sind sich die Staaten<br />
über die massiven Probleme, die sich aus solchen Katastrophen ergeben,<br />
bewusst geworden. Folge dieser Bewusstseinsbildung war eine starke<br />
Tendenz zum Abschluss von Verträgen zur Vorabregelung von gegenseitiger<br />
Hilfeleistung bei nuklearen Unglücks- und Katastrophenfällen 623 . Auf die<br />
Problematik fehlender Rechtsregeln für solche Fälle wurde von Pelzer bereits<br />
1972 hingewiesen, der auch die mögliche "Anstoßwirkung" eines nuklearen<br />
Unfalls vorhersah 624 .<br />
Bereits unmittelbar nach Tschernobyl ist vertreten worden, dass zumindest<br />
eine Rechtspflicht zur Hilfeleistung aufgrund von allgemeinen humanitären<br />
Überlegungen und des Prinzips der internationalen Solidarität bestehe 625 . Auf<br />
die Einzelheiten und Zweifel an dieser These wird noch eingegangen.<br />
Auf multilateraler Ebene findet sich in Art. 1 der IAEO Konvention über<br />
Hilfeleistung eine generelle Kooperationsverpflichtung bei Vorliegen eines<br />
Nuklearunfalls für die Vertragsstaaten. Allerdings relativiert sich diese<br />
Verpflichtung bei Betrachtung der Art. 2 und 11 der Konvention. Demnach liegt<br />
nämlich die Entscheidung über die Hilfeleistung im Ermessen des ersuchten<br />
622 Vgl. hierzu auch MacAlister-Smith, P., a.a.O., S. 67 ff.<br />
623 Vgl. Bischof, W., Rechtsgrundlagen der internationalen Hilfeleistung bei Katastrophen-<br />
und Unglücksfällen, unter besonderer Berücksichtigung des Atomrechts, in: Studien zum<br />
internationalen Wirtschaftsrecht und Atomenergierecht, Bd. 65, 1982, S. 227 ff, 272 ff<br />
(nukleare Unfälle), S. 283 ff (bilaterale Verträge).<br />
624 Siehe Pelzer, N., Legal Problems of International Danger Protection and of International<br />
Emergency Assistance in the Event of Radiation Accidents, in: Peaceful Uses of Atomic<br />
Energy, Vol. III, 1972, S. 451 ff, S. 461.<br />
625 So Zehetner, F., Tschernobyl, UPR 1986, S. 201 ff, S. 204.