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Internationale Katastophenhilfe - repOSitorium - Universität Osnabrück

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bestehenden internationalen Druck auf die afrikanischen Staaten<br />

zurückzuführen ist. Die seit 1989 zumindest formelle Zusammenarbeit der<br />

vielfach miteinander zerstrittenen Staaten Afrikas in dem EPR funktioniert<br />

offensichtlich wegen des internationalen Charakters dieser Organisation, hat<br />

aber bisher zu keiner Zusammenarbeit aufgrund bilateraler Verträge zur<br />

Nachbarschaftshilfe bei der Katastrophenbekämpfung geführt.<br />

Bei abschließender Betrachtung sämtlicher Aspekte wird deutlich, warum es in<br />

der zurückliegenden Zeit zu keinerlei Abschlüssen bilateraler Verträge über<br />

Hilfeleistungen bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen sowie über<br />

Informationen über bevorstehende Gefahren aller Art für die Bevölkerung<br />

Afrikas gekommen ist. Es ist auch kaum zu erwarten, dass auf dem<br />

afrikanischen Kontinent in absehbarer Zukunft ein auf bilateralen Verträgen<br />

beruhendes Hilfeleistungssystem entstehen könnte. Aufgrund der<br />

Gegebenheiten erscheint der Abschluss von bilateralen<br />

Hilfeleistungsvereinbarungen zwischen Staaten, die aus den genannten<br />

Gründen ohnehin nicht in der Lage sind, einander Hilfe zu leisten, derzeit auch<br />

nicht sinnvoll und erforderlich.<br />

c) Asien<br />

In Asien besteht bisher lediglich ein bilateraler Vertrag über Frühwarnung und<br />

Hilfeleistung bei nuklearen Vorkommnissen zwischen Japan und der Republik<br />

Korea vom 25.05.1990 152 . Sonstige bilaterale Verträge, insbesondere auch<br />

über eine gegenseitige Hilfeleistung in Katastrophenfällen oder bei schweren<br />

Unglücksfällen sind nicht vorhanden. Auch hier stellt sich daher erneut die<br />

Frage, welche Gründe einer vertraglichen Bindung zur Hilfeleistung<br />

entgegenstehen.<br />

Die über Jahrzehnte sich erstreckende Abschottung Chinas als größtem Staat<br />

in Asien gegen jegliche Einflüsse von außen - wohl vorrangig zum Zweck der<br />

Verhinderung eines Informationsaustausches mit dem Ausland - hat<br />

offensichtlich das Entstehen von bilateralen Verträgen über eine gegenseitige<br />

152 <strong>Internationale</strong> Quelle: HW: 46 NLB 87 (1990).

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