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Internationale Katastophenhilfe - repOSitorium - Universität Osnabrück

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C. Historische und rechtliche Entwicklungen<br />

Die Bereitschaft der Staaten in Katastrophenfällen einander Hilfe zu leisten und<br />

Rücksicht zu nehmen, geht ursprünglich auf die Einflüsse ethischer Normen<br />

zurück. Ausgehend von Kraus wird in der Völkerrechtslehre in diesem<br />

Zusammenhang von den „Grundsätzen des Staatsethos im internationalen<br />

Verkehr“ und der „Solidarität und Humanität als Grundlagen der Beziehungen<br />

der Staaten untereinander“ gesprochen 89 .<br />

Diese Entwicklung fand insbesondere durch die Verbreitung christlicher<br />

Grundsätze maßgebliche Unterstützung 90 .<br />

Überwiegend in Situationen kriegerischer Auseinandersetzungen zeigten sich<br />

Grundzüge „humanitären Verhaltens“. Dies spiegelt sich z.B. in dem Freikauf<br />

von Kriegsgefangenen wieder 91 . Auch verlangten Grundsätze der<br />

„Ritterlichkeit“ einen fairen Umgang und gegenseitigen Respekt der Gegner.<br />

Zu erwähnen sind in diesem Zusammenhang die geistlichen Ritterorden der<br />

Johanniter und Templer, die sich der Pflege der Verwundeten und Kranken<br />

angenommen hatten 92 und damit auch erste organisatorische Hilfsstrukturen<br />

geschaffen haben.<br />

Allerdings finden sich Elemente „zurückhaltender Kriegführung“ auch im frühen<br />

und mittelalterlichen indischen und islamischen Recht 93 . Es wäre daher<br />

verfehlt, die Entwicklung ausschließlich der Christianisierung zuzuschreiben.<br />

Es verwundert daher nicht, dass auch die ersten festgeschriebenen<br />

Regelungen für den Bereich der Katastrophenhilfe aus dem Bereich der<br />

kriegerischen Auseinandersetzungen stammen. Da der zu untersuchende<br />

Katastrophenbegriff sowohl bewaffnete Konflikte wie auch Naturkatastrophen<br />

89 Siehe hierzu: H. Kraus, Gedanken über Staatsethos im internationalen Verkehr, Berlin<br />

1925, S. 131; ders.: Wandlungen des zwischenstaatlichen Ordnungsbildes, 1956; vgl.<br />

ferner: Ernst Sauer, in: Der Welthilfsverband und seine Rechtsstellung, 1932, S.9 ff.<br />

90 So auch: Peter MacAllister-Smith in: International Humanitarian Assistance, 1985, S.8.<br />

91 Siehe: A. Erler, Der Loskauf Gefangener - Ein Rechtsproblem seit drei Jahrtausenden,<br />

1978.<br />

92 Siehe hierzu z.B.: Brockhaus Enzyklopädie, Bd. 11 (1990) Stichwort „Johanniter“ und Bd.<br />

21<br />

(1993) Stichwort „Templer“.<br />

93 Siehe: Peter MacAllister-Smith, a.a.O., S.8, insbes. die umfangreichen Nachweise<br />

daselbst in Fn. 2.

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