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Internationale Katastophenhilfe - repOSitorium - Universität Osnabrück

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Bei Berücksichtigung der anderen Seite - der Empfängerseite - kann bereits<br />

ein Hilfsangebot jedoch auch Skepsis oder gar Brüskierung und in der Folge<br />

Zurückweisung hervorrufen; insbesondere dann, wenn ein Staat die<br />

Auffassung vertritt, er sei aufgrund eigener Ressourcen und überlegener<br />

Technik in der Lage, die Katastrophe selbst zu beherrschen. Hinzu kommt,<br />

dass eventuell sensible und geheime Bereiche betroffen sind, die vor fremden<br />

Einblicken geschützt werden sollen. Beispiele hierfür finden sich vorwiegend in<br />

Fällen technisch-industriellen Katastrophen, wie dem Unfall im Kernkraftwerk<br />

von Tschernobyl oder dem U-Boot Unglück auf der Kursk.<br />

Allerdings verbirgt sich vermutlich oft hinter der Zurückweisung angebotener<br />

Hilfe übertriebener Nationalstolz, das Widerstreiten von politischen Systemen<br />

und mangelhafte Information über das Ausmaß und die Folgen der<br />

Katastrophe. Unabhängig von den Gründen stellt sich die Frage, ob ein Staat<br />

überhaupt ohne Anfrage einem Staat Hilfe anbieten darf, ohne eventuell<br />

diplomatische Konsequenzen befürchten zu müssen, weil der betroffene Staat<br />

eine Einmischung in innere Angelegenheiten rügt.<br />

Es könnte jedoch auch eine Verpflichtung des von der Katastrophe betroffenen<br />

Staates bestehen, angebotene Hilfe anzunehmen. Fraglich erscheint nämlich,<br />

ob ein in Not geratener Staat - unter Verweis auf seine Souveränität - das<br />

Leben seiner Staatsbürger aufgrund einer fehlerhaften oder unterbliebenen<br />

Güter- und Risikoabwägung gefährden darf. Bei näherer Auswertung der<br />

Presseberichte, beispielsweise von Erdbebenkatastrophen in<br />

Entwicklungsländern aber auch bei dem Beben in Kobe (Japan) fällt auf, dass<br />

die Informations- und Kommunikationssysteme in den betroffenen Gebieten so<br />

erheblich beschädigt sein können, dass kaum ausreichende Informationen<br />

oder gar Desinformationen über Ausmaß und Folgen der Katastrophe an die<br />

Krisenstäbe gelangen. Aufgrund moderner Satellitentechnik kann es daher<br />

sein, dass andere Staaten über die Situation im Katastrophengebiet zeitweise<br />

besser informiert sind, als der betroffene Staat selbst. Diese Konstellation<br />

könnte die Annahme fremder Hilfe zur Bewältigung der Katastrophe zwingend<br />

erforderlich machen.<br />

Gegebenenfalls könnte auch eine Verpflichtung des betroffenen Staates<br />

ausgelöst werden, fremde Hilfe zu erbitten - oder anzufordern, da dann<br />

gegebenenfalls ohnehin eine Verpflichtung des angerufenen Staates zur<br />

Hilfeleistung besteht.

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