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Internationale Katastophenhilfe - repOSitorium - Universität Osnabrück

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bilateralen Verträgen ist angesichts der grenzüberschreitenden großen<br />

Waldgebiete zwischen den USA und Kanada besondere Bedeutung<br />

beizumessen.<br />

Zwischen den USA und Kanada besteht ferner seit dem 28.04.1988 ein<br />

Vertrag zur allgemeinen Notfallplanung 178 . Hierbei handelt es sich um ein<br />

Abkommen zwischen beiden Regierungen, das eine umfassende Planung zur<br />

Verhinderung und Handhabung von Notfällen zum Gegenstand hat, von denen<br />

die Zivilbevölkerung betroffen sein könnte.<br />

Ein weiterer Vertrag besteht zwischen der „United States Nuclear Regulatory<br />

Commission“ (U.S.NRC) als einer Regierungseinrichtung der USA und dem<br />

„Atomic Energie Control Board of Canada“ (AECB) als Regierungsstelle von<br />

Kanada seit dem 21.06.1989 179 , der eine Verwaltungsvereinbarung zwischen<br />

den beiden genannten Institutionen über die Zusammenarbeit und den<br />

Austausch von Informationen in Nuklearangelegenheiten darstellt. Diese<br />

Vereinbarung dient im weiteren Sinne auch der Verhütung von Katastrophen<br />

grenzüberschreitender oder innerstaatlicher Art durch Gefahren, die von der<br />

Atomenergiegewinnung ausgehen.<br />

In Ergänzung dieser bestehenden bilateralen Verträge sind zwischen einzelnen<br />

amerikanischen Bundesstaaten und kanadischen Provinzen im unmittelbaren<br />

Grenzbereich beider Staaten zusätzliche Vereinbarungen im Bereich der<br />

Vorbeugung und Bekämpfung von Katastrophen abgeschlossen worden.<br />

Hierbei handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen der Kanadischen<br />

Provinz Brunswick und dem amerikanischen Bundesstaat Maine vom<br />

09.09.1975 180 über allgemeine Notfallplanung und gegenseitige Hilfeleistung<br />

bei zivilen Notfällen. Der sog. „Letter of Understanding“ wurde im Bereich der<br />

„Civil Emergency Planning and Emergency Arrangements“ von den beteiligten<br />

Stellen unterzeichnet. Ferner wurde zwischen der kanadischen Provinz Ontario<br />

und dem amerikanischen Bundesstaat Michigan am 28.04.1987 181 eine<br />

Vereinbarung über Frühwarnung und Hilfeleistung abgeschlossen.<br />

178 Unveröffentlichter Vertrag. Zit. nach Handl a.a.O., S. 139.<br />

179 Unveröffentlichter Vertrag. Zit. nach Handl a.a.O., S. 140.<br />

180 Unveröffentlichter Vertrag, zit. nach Handl a.a.O., S. 139.<br />

181 Unveröffentlichte Vereinbarung, zit. nach Handl a.a.O., S. 140.

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