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Internationale Katastophenhilfe - repOSitorium - Universität Osnabrück

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weitgehendes Gemeinschaftsgefühl zur Bekämpfung von Katastrophen und<br />

Gefahrenlagen aller Art erzeugt hat 214 . Diese Motivbündel haben im<br />

Wesentlichen zu der vorliegenden engen Verflechtung der europäischen<br />

Staaten durch bilaterale Verträge zur Hilfeleistung bei Katastrophen und<br />

schweren Unglücksfällen geführt. Bilaterale Verträge von einander<br />

flächenmäßig angrenzenden Staaten, d. h. Staaten mit einer gemeinsamen<br />

Grenze, sind dabei von großer Bedeutung, obwohl es auch eine Reihe von<br />

bilateralen Vereinbarungen zwischen europäischen Staaten gibt, die keine<br />

gemeinsame Grenze miteinander haben.<br />

Bei diesen bilateralen Verträgen sind zwei große Gruppen zu unterscheiden.<br />

Es handelt sich zum einen um bilaterale Verträge über allgemeine Hilfeleistung<br />

bei Katastrophen und schweren Unglücksfällen. Zum anderen hat sich eine<br />

zweite Gruppe bilateraler Verträge über Frühwarnung und Hilfeleistungen bei<br />

nuklearen Vorkommnissen bzw. den Erfahrungsaustausch und die<br />

Zusammenarbeit im Bereich nuklearer Sicherheit und auf dem Gebiet des<br />

Strahlenschutzes sowie über den Informationsaustausch und die Unterrichtung<br />

über grenznahe kerntechnische Anlagen entwickelt.<br />

Im Bereich der bilateralen Verträge über allgemeine Hilfeleistung bei<br />

Katastrophen und schweren Unglücksfällen, die zunächst betrachtet werden<br />

sollen, wurde von europäischen Staaten eine Anzahl von Verträgen<br />

abgeschlossen, die bemerkenswert ist: Bundesrepublik Deutschland: 12;<br />

Frankreich: 5; Schweiz, Belgien und Russland (bzw. ehem. Sowjetunion und<br />

Russische Föderation): je 4; Luxemburg: 3; Italien Niederlande und Ungarn: je<br />

2; Dänemark, Jugoslawien, Spanien, Portugal, Österreich, Polen, Litauen und<br />

Slowenien: je 1. Besonders fällt auf, dass die Bundesrepublik Deutschland die<br />

höchste Anzahl an bilateralen Verträgen abgeschlossen hat. Dies dürfte<br />

zweifellos durch die zentrale Lage der Bundesrepublik Deutschland in Europa<br />

bedingt sein und dadurch, dass derartige bilaterale Verträge inzwischen mit<br />

allen Anrainerstaaten abgeschlossen wurden.<br />

214 Vgl. dazu z.B.: Kolb, Katastrophenschutz im zusammenwachsenden Europa, in:<br />

Zivilschutzmagazin 1992, S. 6 ff.

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