Internationale Katastophenhilfe - repOSitorium - Universität Osnabrück
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private Organisationen, deren Rechtsstellung sich nach dem innerstaatlichen<br />
Recht der betreffenden Länder richtet 61 .<br />
Der Grundgedanke, nämlich dass internationale Zusammenarbeit bei Katastro-<br />
phenfällen jeder Art ein "Gebot internationaler Solidarität aus humanitären<br />
Gründen" sei, wurde von den Vereinten Nationen Anfang der 70er Jahre -<br />
nachdem der Welthilfsverband zuvor aufgelöst worden war - wieder<br />
aufgegriffen. Dies führte zu der Erschaffung einer Reihe von UN-Einrichtungen,<br />
die sich teilweise auch mit Notfall- und Katastrophenhilfe befassen 62 .<br />
Einzige zentrale Nachfolgeorganisation innerhalb der Vereinten Nationen<br />
wurde 1971 das Büro des United Nations Disaster Relief Coordinator 63 . Das<br />
Büro hat nicht den Rechtsstatus einer besonderen Organisation bekommen,<br />
sondern wurde als Abteilung des Generalsekretariats eingerichtet 64 . Laut § 1<br />
der Gründungsresolution waren die Hauptaufgaben des in Genf sitzenden<br />
Büros die Initiierung, Leitung und Koordinierung von Hilfsmaßnahmen und die<br />
langfristige Planung des vorbeugenden Katastrophenschutzes 65 .<br />
Vorgesehen war zunächst, dass die Hilfsorganisation dem Schutz vor<br />
Naturkatastrophen dienen sollte 66 . Nach ersten Startschwierigkeiten, die<br />
vornehmlich darin bestanden, dass das nötige Personal nicht bewilligt worden<br />
war, musste sich das Büro hauptsächlich mit Finanz- und<br />
Kompetenzproblemen auseinandersetzen. Insbesondere stellte sich das<br />
Problem der Abgrenzung von Katastrophenhilfe und Entwicklungshilfe. Interne<br />
Streitigkeiten gab es mit dem UN-Entwicklungshilfeprogramm (UNDP). Sowohl<br />
von Seiten der Entwicklungsländer wie auch seitens des UNDRO-Büros<br />
bestanden Bestrebungen, Kompetenzen und Hilfsleistungen zu erweitern 67 .<br />
61 Siehe zum Malteserorden: Kimminich, O., Einführung in das Völkerrecht, 1984, S. 204 u.<br />
205.<br />
62 Z.B. der United Nations Children's Fund (UNICEF), der United Nations High<br />
Commissioner for Refugees (UNHCR), das World Food Program (WFP), die World Health<br />
Organisation (WHO); weitere Hinweise finden sich bei T. Stephens, The United Nations<br />
Desaster Relieve Office: The politics and administration of international relieve assistance<br />
(1977), Seite 33 ff.<br />
63 Siehe Auftrag der UN-Generalversammlung in Resolution 2816 (XXVI) v. 14.12.1971<br />
(Assistance in Cases of Natural Disaster and other Disaster Situations).<br />
64 Siehe Bruha, T., a.a.O., S. 9.<br />
65 Siehe auch UNDRO: Katastrophenhilfe der Vereinten Nationen, Vereinte Nationen 25<br />
(1977), S. 94 ff.<br />
66 Vgl. Präambel §§ 2 und 5 der Gründungsresolution.<br />
67 S.a. ausführliche Darstellung bei W. Bischof, Studien zum internationalen Wirtschaftsrecht<br />
und Atomenergierecht, Bd. 65, 1982, S. 227 ff. (S. 233); sowie auch bei P. Macalister-Smith,<br />
International Humanitarian Assistance, 1985, S. 96 ff.