22.12.2012 Aufrufe

Internationale Katastophenhilfe - repOSitorium - Universität Osnabrück

Internationale Katastophenhilfe - repOSitorium - Universität Osnabrück

Internationale Katastophenhilfe - repOSitorium - Universität Osnabrück

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

19<br />

private Organisationen, deren Rechtsstellung sich nach dem innerstaatlichen<br />

Recht der betreffenden Länder richtet 61 .<br />

Der Grundgedanke, nämlich dass internationale Zusammenarbeit bei Katastro-<br />

phenfällen jeder Art ein "Gebot internationaler Solidarität aus humanitären<br />

Gründen" sei, wurde von den Vereinten Nationen Anfang der 70er Jahre -<br />

nachdem der Welthilfsverband zuvor aufgelöst worden war - wieder<br />

aufgegriffen. Dies führte zu der Erschaffung einer Reihe von UN-Einrichtungen,<br />

die sich teilweise auch mit Notfall- und Katastrophenhilfe befassen 62 .<br />

Einzige zentrale Nachfolgeorganisation innerhalb der Vereinten Nationen<br />

wurde 1971 das Büro des United Nations Disaster Relief Coordinator 63 . Das<br />

Büro hat nicht den Rechtsstatus einer besonderen Organisation bekommen,<br />

sondern wurde als Abteilung des Generalsekretariats eingerichtet 64 . Laut § 1<br />

der Gründungsresolution waren die Hauptaufgaben des in Genf sitzenden<br />

Büros die Initiierung, Leitung und Koordinierung von Hilfsmaßnahmen und die<br />

langfristige Planung des vorbeugenden Katastrophenschutzes 65 .<br />

Vorgesehen war zunächst, dass die Hilfsorganisation dem Schutz vor<br />

Naturkatastrophen dienen sollte 66 . Nach ersten Startschwierigkeiten, die<br />

vornehmlich darin bestanden, dass das nötige Personal nicht bewilligt worden<br />

war, musste sich das Büro hauptsächlich mit Finanz- und<br />

Kompetenzproblemen auseinandersetzen. Insbesondere stellte sich das<br />

Problem der Abgrenzung von Katastrophenhilfe und Entwicklungshilfe. Interne<br />

Streitigkeiten gab es mit dem UN-Entwicklungshilfeprogramm (UNDP). Sowohl<br />

von Seiten der Entwicklungsländer wie auch seitens des UNDRO-Büros<br />

bestanden Bestrebungen, Kompetenzen und Hilfsleistungen zu erweitern 67 .<br />

61 Siehe zum Malteserorden: Kimminich, O., Einführung in das Völkerrecht, 1984, S. 204 u.<br />

205.<br />

62 Z.B. der United Nations Children's Fund (UNICEF), der United Nations High<br />

Commissioner for Refugees (UNHCR), das World Food Program (WFP), die World Health<br />

Organisation (WHO); weitere Hinweise finden sich bei T. Stephens, The United Nations<br />

Desaster Relieve Office: The politics and administration of international relieve assistance<br />

(1977), Seite 33 ff.<br />

63 Siehe Auftrag der UN-Generalversammlung in Resolution 2816 (XXVI) v. 14.12.1971<br />

(Assistance in Cases of Natural Disaster and other Disaster Situations).<br />

64 Siehe Bruha, T., a.a.O., S. 9.<br />

65 Siehe auch UNDRO: Katastrophenhilfe der Vereinten Nationen, Vereinte Nationen 25<br />

(1977), S. 94 ff.<br />

66 Vgl. Präambel §§ 2 und 5 der Gründungsresolution.<br />

67 S.a. ausführliche Darstellung bei W. Bischof, Studien zum internationalen Wirtschaftsrecht<br />

und Atomenergierecht, Bd. 65, 1982, S. 227 ff. (S. 233); sowie auch bei P. Macalister-Smith,<br />

International Humanitarian Assistance, 1985, S. 96 ff.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!