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Internationale Katastophenhilfe - repOSitorium - Universität Osnabrück

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IV. Vertragliche Verpflichtungen auf bilateraler und regionaler Ebene<br />

Die Situation im Bereich der bilateralen und regionalen Verträge erfordert eine<br />

nähere Betrachtung und Untersuchung. Aus den Ergebnissen kann zum einen<br />

im Fall fehlender Regelungen im bilateralen/regionalen Bereich eine eventuelle<br />

Notwendigkeit für umfassende multilaterale Regelungen ersichtlich werden.<br />

Zum anderen kann aus vorhandenen Verträgen sowohl auf den inhaltlichen<br />

Regelungsbedarf wie auch die Bereitschaft der Staaten geschlossen werden,<br />

sich - vertraglich - zu binden.<br />

Hinzu kommt, dass im Zuge einer eingehenden Untersuchung des "Status<br />

Quo" - soweit möglicherweise keine bilateralen/regionalen vertraglichen<br />

Verpflichtungen feststellbar sind - zu überprüfen ist, ob eine gegenseitige<br />

Pflicht zur Vorsorge und Hilfeleistung der untersuchten Staaten und Regionen<br />

grundsätzlich umsetzbar, sinnvoll und wünschenswert erscheint.<br />

Eine Analyse der bestehenden Vertragssituation ist daher für den Fortgang der<br />

Untersuchung grundlegend und richtungweisend.<br />

An dieser Stelle soll zunächst anhand entsprechender amtlicher<br />

Veröffentlichungen und anderer Quellen dargestellt werden, inwieweit die<br />

Verwirklichung bilateraler/regionaler Hilfeleistungs- und<br />

Zusammenarbeitsverträge in den einzelnen Regionen erfolgt ist. Des weiteren<br />

wird unter Heranziehung einzelner Beispiele von schweren Katastrophen aus<br />

der zurückliegenden Zeit sowie der regionalen Situationsanalyse die<br />

Problematik der regionalen/bilateralen Hilfeleistung verdeutlicht und das<br />

Zustandekommen bzw. Fehlen sowie die Erforderlichkeit entsprechender<br />

Vertragsabschlüsse erläutert. Die Beispiele können in weitgehender<br />

Ermangelung anderer Veröffentlichungen in der Regel nur durch eine<br />

Auswertung der Ereignismeldungen aus der allgemeinen Presse entnommen<br />

werden.

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