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Internationale Katastophenhilfe - repOSitorium - Universität Osnabrück

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gilt - aufgrund des übergreifenden Anwendungsbereichs - demnach auch für<br />

nicht-internationale Konflikte 695 .<br />

Zusammenfassend kann daher für sämtliche Situationen davon ausgegangen<br />

werden, dass ein Hilfsangebot in einer Situation, in der es sinnvoll und<br />

erforderlich ist, grundsätzlich keinen Verstoß gegen völkerrechtliche<br />

Vorschriften darstellt. Soweit ein Staat Hilfsangebote unter politisch<br />

problematischen Situationen als unfreundlichen Akt zurückweist, kann dies die<br />

Folge aus einer konsequenten ablehnenden - oder auch feindseligen - Politik<br />

sein. Inwieweit dies gerechtfertigt ist, muss jedoch an den tatsächlichen<br />

Umständen des Einzelfalls gemessen werden, die entweder eine<br />

Zusammenarbeit und Hilfe im konkreten Fall erforderlich machen oder<br />

tatsächlich nicht nötig erscheinen lassen.<br />

Die Ausführungen gelten aufgrund der genannten vertraglichen Regelungen für<br />

den internationalen wie den nicht-internationalen Konflikt gleichermaßen.<br />

Festzuhalten ist, dass im Rahmen bewaffneter Konflikte ein vertragliches<br />

Recht besteht, Hilfe anzubieten. Dies ergibt sich aus Art. 70 Abs. 1 ZP I für den<br />

internationalen bewaffneten Konflikt. Im Fall des nicht-internationalen<br />

Konfliktes ist diesbezüglich auf das Initiativrecht des gemeinsamen Art. 3<br />

Genfer Konventionen zu verweisen.<br />

b) Friedliche Katastrophensituation<br />

Auch in der akuten Katastrophensituation zeigt die Souveränität der Staaten<br />

dem Hilfsangebot Grenzen auf. Oft spielt in diesem Zusammenhang der<br />

„Nationalstolz“ eine Rolle, ob Hilfsangebote zurückgewiesen oder dankend<br />

angenommen werden. Allerdings wird allgemein die Auffassung vertreten, dass<br />

ein Angebot humanitärer Hilfe, die tatsächlich gebraucht und ohne politische<br />

Hintergedanken angeboten wird, zu keinem Zeitpunkt eine Verletzung des<br />

695 Vgl. hierzu auch die Darstellung bei Torelli, M., De l’Assistance à l’Ingérence<br />

Humanitaires ?, RICR 1992, S. 238 ff. (S. 242 ff.).

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