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Internationale Katastophenhilfe - repOSitorium - Universität Osnabrück

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Meere und der Küstenregionen bestehen zum einen die<br />

Möglichkeiten, notwendige einseitige Schutzmaßnahmen<br />

durchzuführen, unabhängig von den Rechten anderer Staaten oder<br />

Dritter. Zum anderen wird den Vertragsstaaten auferlegt, rechtliche,<br />

administrative und technische Maßnahmen zu treffen, damit<br />

schnellstmögliche Konsultationen möglich sind. Auf universeller<br />

Ebene finden sich für diesen Bereich weitgehende<br />

Vorsorgeverpflichtungen für die Vertragsstaaten, die - neben<br />

allgemeinen Vorsorgemaßnahmen - auch im zwischenstaatlichen<br />

Verkehr im Vorfeld einer Katastrophe eine Pflicht zur Zusammenarbeit<br />

und gegenseitigen Unterstützung auslösen.<br />

bb) Schienen- und Straßenverkehrsrecht<br />

(1) Durch den <strong>Internationale</strong>n Eisenbahnverband wurden im Rahmen des<br />

UIC-Kodex Merkblätter über die Unfallverhütung und über die<br />

Feuerbekämpfung für die im internationalen Eisenbahnverkehr<br />

eingesetzten Fahrzeuge veröffentlicht 443 . Konkrete Vorsorgepflichten<br />

insbesondere im Hinblick auf eine Verpflichtung zur Zusammenarbeit<br />

oder Unterstützung finden sich, soweit ersichtlich - außer für<br />

Gefahrguttransporte, auf die im Einzelnen noch eingegangen wird -<br />

nicht. Eine allgemeine Hilfeleistungs- und Beistandspflicht bei<br />

Unfällen ergibt sich aus Art. 3 des Statuts des Genfer<br />

Übereinkommens vom 9. Dezember 1923 über die internationale<br />

Rechtsordnung der Eisenbahnen 444 445 .<br />

(2) Für den internationalen Straßenverkehr bestehen - abgesehen von<br />

Gefahrguttransporten - keine verpflichtenden Regelungen im Bereich<br />

der Vorsorge.<br />

443 Siehe <strong>Internationale</strong>r Eisenbahnverband, Paris, UIC-Kodex, Allgemeines Verzeichnis,<br />

z.B. Merkblatt Nr. 564-2 und 625-1.<br />

444 <strong>Internationale</strong> Quelle: LNTS Vol. XLVII, S. 55; dt. Quelle: RGBl. 1927 II, S. 909.<br />

445 Siehe hierzu auch Bischof, W., Recht der internationalen Hilfeleistung, in: Studien zum<br />

internationalen Wirtschaftsrecht und Atomenergierecht, Bd. 65, 1982, S. 227 ff, S. 256.

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