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Schweizer Prüfungsstandards (PS) - Ausgabe 2010 - Finanzkontrolle

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Glossar zu den <strong>Schweizer</strong> <strong>Prüfungsstandards</strong> (<strong>PS</strong>)<br />

Einschränkung des Prüfungsurteils: Ein eingeschränktes � Prüfungsurteil ("qualified opinion")<br />

muss der � Abschlussprüfer abgeben, wenn eine � Meinungsverschiedenheit mit<br />

der Unternehmensleitung bezüglich � Fehlaussagen bzw. eine � Beschränkung des<br />

Prüfungsumfangs vorliegt, jedoch deren Auswirkung bzw. mögliche Auswirkung das<br />

vom � Abschluss vermittelte Gesamtbild nicht grundlegend verändert. Deshalb ist ein<br />

verneinendes � Prüfungsurteil nicht angebracht (� Verneinung des Prüfungsurteils)<br />

bzw. ein � Prüfungsurteil nicht unmöglich (� Unmöglichkeit eines Prüfungsurteils).<br />

Einsichtnahme: Verfahren zur Erlangung von � Prüfungsnachweisen. Besteht in der Überprüfung<br />

von Aufzeichnungen, Dokumenten oder physischen Vermögenswerten.<br />

Empfehlung � Genehmigungs- oder Rückweisungsempfehlung.<br />

Ereignis � Aussagen (im Abschluss).<br />

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag: Unterschieden werden zwei Arten von Ereignissen, die<br />

nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind:<br />

(a) solche, die weitere substanzielle Hinweise zu Gegebenheiten liefern, die bereits am<br />

Bilanzstichtag vorgelegen haben (berücksichtigungspflichtige Ereignisse), und<br />

(b) solche, die Gegebenheiten anzeigen, die nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind<br />

(nicht zu berücksichtigende Ereignisse).<br />

Erfassung und Periodenabgrenzung � Aussagen (im Abschluss).<br />

Ergebnisorientierte Prüfungshandlungen: Prüfungshandlungen, mittels derer � Prüfungsnachweise<br />

zur Aufdeckung wesentlicher � Fehlaussagen im Abschluss erlangt werden.<br />

Unterschieden wird zwischen Einzelfallprüfungen und � analytischen Prüfungshandlungen.<br />

Erklärungen der Unternehmensleitung: Erklärungen, welche die � Unternehmensleitung im<br />

Verlauf der � Abschlussprüfung gegenüber dem � Abschlussprüfer abgibt, sei es unaufgefordert<br />

oder als Antwort auf spezifische Anfragen.<br />

Eröffnungsbestände: Salden der Bilanzkonten bei Beginn der Berichtsperiode. Sie basieren<br />

auf den Schlussbeständen der Vorperiode und reflektieren die Auswirkungen von<br />

Transaktionen in Vorperioden und in Vorperioden angewandten Rechnungslegungsgrundsätzen.<br />

Erstellung von Finanzinformationen (Compilation): Auftrag an einen � Wirtschaftsprüfer,<br />

seine Fähigkeiten auf dem Gebiet der Rechnungslegung – nicht der � Abschlussprüfung<br />

– einzusetzen, um Finanzinformationen zu sammeln, zu klassieren und zusammenzufassen.<br />

Erster Abschlussprüfer: Jener � Wirtschaftsprüfer, der verantwortlich ist für die � Prüfung<br />

eines � Abschlusses, der Finanzinformationen eines oder mehrerer � Unternehmensteile<br />

enthält, die von einem � anderen Wirtschaftsprüfer geprüft wurden.<br />

Erster Prüfer � erster Abschlussprüfer.<br />

Experte: Person oder Unternehmen mit speziellen Fähigkeiten, Kenntnissen und Erfahrungen<br />

in einem bestimmten Gebiet ausserhalb der Rechnungslegung und der Dienstleistungen<br />

von � Wirtschaftsprüfern.<br />

Falsche Angaben � siehe Fehlaussage<br />

Fair Value: Betrag, zu dem zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen<br />

Geschäftspartnern ein Vermögenswert getauscht oder eine Verbindlichkeit<br />

beglichen werden könnte.<br />

Fehler � Irrtümer � Unbeabsichtigte � Fehlaussage im Abschluss.<br />

XI

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