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Schweizer Prüfungsstandards (PS) - Ausgabe 2010 - Finanzkontrolle

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<strong>PS</strong> 930 Erstellung von Finanzinformationen (Compilation)<br />

Einverständnis des auftraggebenden Organs:<br />

[Datum / Unternehmen [2] / Domizil / Unterschrift/en]<br />

Redaktionelle Erläuterungen<br />

[1] Bezeichnung des auftraggebenden Organs (z.B. Verwaltungsrat einer AG).<br />

[2] Firmenbezeichnung.<br />

[3] Ist der Beauftragte eine natürliche Person, so ist der Wortlaut des Schreibens anzupassen.<br />

[4] Anzugeben ist, um welche Art von Abschluss es sich handelt.<br />

[5] Bilanzstichtag.<br />

[6] Zu ergänzen, wenn überdies auf den International Standard on Related Services (ISRS) 4410 Bezug<br />

genommen werden soll, z.B. "nach dem <strong>Schweizer</strong> Prüfungsstandard 930 (<strong>PS</strong> 930) Erstellung<br />

von Finanzinformationen (Compilation) sowie dem International Standard on Related Services<br />

4410 (ISRS 4410) Engagements to Compile Financial Information".<br />

[7] Siehe das erste Beispiel in Anhang 2.<br />

[8] Anzuwendende Rechnungslegungsnormen (s. <strong>PS</strong> 120 Konzeptioneller Rahmen der <strong>Schweizer</strong> <strong>Prüfungsstandards</strong><br />

(<strong>PS</strong>)).<br />

[9] Vorgesehener Verwendungszweck und Empfängerkreis (beachte Ziffer 18 dieses <strong>PS</strong>).<br />

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