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Schweizer Prüfungsstandards (PS) - Ausgabe 2010 - Finanzkontrolle

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<strong>PS</strong> 120 Konzeptioneller Rahmen der <strong>PS</strong><br />

Prüfung:<br />

Es wird eine Zusicherung hohen Grades (aber nicht eine absolute) abgegeben,<br />

dass die Finanzinformationen keine wesentliche Fehlaussagen enthalten und dass<br />

die Rechnungslegungsnormen eingehalten sind. Demzufolge ist die Aussage des<br />

Prüfers positiv formuliert (Informationen stimmen mit .... überein).<br />

Review:<br />

Es wird eine Zusicherung weniger hohen Grades abgegeben, dass die Finanzinformationen<br />

keine wesentlichen Fehlaussagen enthalten und dass die Rechnungslegungsnormen<br />

eingehalten sind. Demzufolge ist die Aussage des Wirtschaftsprüfers<br />

negativ formuliert ("nicht auf Sachverhalte gestossen, aus denen zu<br />

schliessen wäre, dass ....").<br />

Vereinbarte Prüfungshandlungen:<br />

Es wird keine Zusicherung abgegeben; statt dessen enthält der Bericht die gemachten<br />

Feststellungen zu den vereinbarten Prüfungsgegenständen.<br />

Erstellen von Finanzinformationen (Compilation):<br />

Der Wirtschaftsprüfer trägt Finanzinformationen zusammen und bringt sie in eine<br />

verständliche Form. Die Informationen sind dabei nicht zu prüfen; es werden<br />

daher weder Zusicherungen abgegeben noch besondere Feststellungen mitgeteilt.<br />

8<br />

7<br />

11-13<br />

8<br />

14-16<br />

9, 17<br />

10, 18

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