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Schweizer Prüfungsstandards (PS) - Ausgabe 2010 - Finanzkontrolle

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Glossar zu den <strong>Schweizer</strong> <strong>Prüfungsstandards</strong> (<strong>PS</strong>)<br />

Glossar zu den <strong>Schweizer</strong> <strong>Prüfungsstandards</strong> (<strong>PS</strong>)<br />

Abschluss: Periodische Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Unternehmen;<br />

ausgehend von der Buchführung und bestehend aus Erfolgsrechnung, Bilanz, Eigenkapitalveränderung<br />

(nicht nach allen � Rechnungslegungsnormen), Geldfluss- oder Mittelflussrechnung<br />

(nicht nach allen � Rechnungslegungsnormen) sowie einem Anhang<br />

mit Rechnungslegungsgrundsätzen und Erläuterungen. Unterschieden werden etwa:<br />

� Einzelabschlüsse und konsolidierte Abschlüsse (Konzernabschlüsse);<br />

� Jahresabschlüsse und Zwischenabschlüsse;<br />

� gesetzlich vorgeschriebene und andere Abschlüsse.<br />

Abschlussprüfer: Die Person, welche für eine � Abschlussprüfung letztlich verantwortlich<br />

ist. Häufig ein Unternehmen, das � Abschlussprüfungen und verwandte Dienstleistungen<br />

anbietet.<br />

Abschlussprüfung: Ziel einer Abschlussprüfung ist die Abgabe eines Urteils darüber, ob der<br />

� Abschluss in allen wesentlichen Punkten den � anzuwendenden Rechnungslegungsnormen<br />

entspricht (� Prüfungsurteil). Eine ähnliche Zielsetzung hat die Prüfung<br />

von Finanzinformationen oder anderen Informationen, die in Übereinstimmung mit<br />

geeigneten Kriterien erstellt sind.<br />

Abweichung vom Standardwortlaut des Berichts (des Abschlussprüfers): Einfügung eines �<br />

Zusatzes in den Bericht und/oder � Einschränkung oder � Verneinung des � Prüfungsurteils<br />

oder � Unmöglichkeit eines � Prüfungsurteils.<br />

Allgemeine Grundsätze der Abschlussprüfung bzw. verwandter Dienstleistungen: Grundsätze<br />

verantwortlicher Berufsausübung eines � Abschlussprüfers bzw. � Wirtschaftsprüfers;<br />

namentlich:<br />

� Unabhängigkeit (bei einer � Abschlussprüfung bzw. � Review);<br />

� Integrität;<br />

� Objektivität;<br />

� professionelle Kompetenz und Sorgfalt;<br />

� Verschwiegenheit;<br />

� professionelles Verhalten;<br />

� Befolgung von gesetzlichen Vorschriften und Standards.<br />

Analytische Prüfungshandlungen: Verfahren zur Erlangung von � Prüfungsnachweisen; bestehend<br />

in der Analyse wesentlicher Kennzahlen und Trends, einschliesslich der Untersuchung<br />

von Veränderungen und Relationen, die von anderen relevanten Informationen<br />

oder von prognostizierten Beträgen abweichen: vgl. auch � eingeschränkte Revision.<br />

Andere Informationen: Andere Finanzinformationen sowie nicht-finanzielle Informationen im<br />

� Geschäftsbericht, die über den geprüften � Abschluss (mitsamt dem Bericht des �<br />

Abschlussprüfers) hinausgehen.<br />

Anderer Prüfer � anderer Wirtschaftsprüfer.<br />

Anderer Wirtschaftsprüfer: � Wirtschaftsprüfer, der mit dem � ersten Abschlussprüfer nicht<br />

identisch ist und verantwortlich ist für den Bericht über die Finanzinformationen eines<br />

� Unternehmensteils, welche in jenem � Abschluss enthalten sind, den der � erste<br />

Abschlussprüfer prüft. Zu anderen Wirtschaftsprüfern gehören mit dem � ersten Abschlussprüfer<br />

verbundene � Wirtschaftsprüfer (mit derselben oder anderer Firmenbezeichnung)<br />

sowie Dritte.<br />

VIII

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