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Schweizer Prüfungsstandards (PS) - Ausgabe 2010 - Finanzkontrolle

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<strong>PS</strong> 545 Prüfung von Fair Values (Bewertungen und Angaben)<br />

� Durchsicht schriftlicher Pläne und anderer Dokumente (darunter je nachdem<br />

Budgets, Protokolle usw.).<br />

� Beurteilung der Begründung der Unternehmensleitung für die Wahl einer bestimmten<br />

Vorgehensweise.<br />

� Beurteilung der Fähigkeit der Unternehmensleitung zu einer bestimmten Vorgehensweise<br />

unter den jeweiligen wirtschaftlichen Gegebenheiten des Unternehmens<br />

(darunter die Konsequenzen vertraglicher Verpflichtungen).<br />

Der Prüfer beurteilt die Fähigkeit der Unternehmensleitung zu einer bestimmten<br />

Vorgehensweise auch, wenn diese relevant ist für die Frage, ob nach den anzuwendenden<br />

Rechnungslegungsnormen eine Ausnahme von der Fair Value-<br />

Bewertung geboten ist oder nicht (Ziffer 21).<br />

24 Stehen nach den anzuwendenden Rechnungslegungsnormen verschiedene<br />

Methoden der Fair Value-Bewertung zur Wahl oder sehen diese Normen<br />

keine bestimmte Methode vor, muss der Abschlussprüfer beurteilen, ob die<br />

angewandte Methode unter den jeweiligen Umständen diesen Normen entspricht.<br />

25 Die Beurteilung, ob die Methode der Fair Value-Bewertung unter den jeweiligen<br />

Umständen angemessen ist, verlangt den Gebrauch professionellen Ermessens.<br />

Wählt die Unternehmensleitung eine von verschiedenen zur Wahl stehenden Bewertungsmethoden,<br />

erlangt der Abschlussprüfer ein Verständnis der Beweggründe<br />

der Unternehmensleitung für die Wahl, indem er sie mit der Unternehmensleitung<br />

bespricht. Er zieht dabei in Betracht, ob<br />

(a) die Unternehmensleitung die in den anzuwendenden Rechnungslegungsnormen<br />

enthaltenen Kriterien, welche für die gewählte Bewertungsmethode<br />

sprechen, angemessen untersucht und angewendet hat;<br />

(b) die Bewertungsmethode unter den jeweiligen Umständen angemessen ist,<br />

wenn man die Art des zu bewertenden Vermögenswerts bzw. der zu bewertenden<br />

Verbindlichkeit und die anzuwendenden Rechnungslegungsnormen<br />

in Betracht zieht; und<br />

(c) die Bewertungsmethode angemessen ist, wenn man die Tätigkeit, die Branche<br />

und das Umfeld des Unternehmens in Betracht zieht.<br />

26 Möglicherweise ist die Unternehmensleitung zum Schluss gekommen, dass verschiedene<br />

Bewertungsmethoden zu einer Bandbreite wesentlich verschiedener<br />

Fair Value-Bewertungen führen. In solchen Fällen beurteilt der Abschlussprüfer,<br />

inwieweit das Unternehmen im Rahmen seiner Fair Value-Bewertungen untersucht<br />

hat, welches die Gründe für diese Unterschiede sind.<br />

27 Der Abschlussprüfer muss beurteilen, ob das Unternehmen die Methode seiner<br />

Fair Value-Bewertungen konsistent angewendet hat.<br />

28 Hat die Unternehmensleitung eine bestimmte Bewertungsmethode gewählt, beurteilt<br />

der Abschlussprüfer, ob diese bei der Fair Value-Bewertung konsistent angewendet<br />

worden ist. Wenn ja, beurteilt er, ob diese Konsistenz mit Blick auf<br />

mögliche Änderungen im Umfeld des Unternehmens oder in den Gegebenheiten<br />

mit Einfluss auf das Unternehmen oder mit Blick auf geänderte Anforderungen<br />

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