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Schweizer Prüfungsstandards (PS) - Ausgabe 2010 - Finanzkontrolle

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<strong>PS</strong> 210 Auftragsbedingungen des Abschlussprüfers<br />

11 Der Abschlussprüfer mag zum Schluss kommen, dass nicht in jeder Periode eine<br />

Auftragsbestätigung abgegeben werden muss. Jedoch können folgende Faktoren<br />

die erneute Abgabe einer Auftragsbestätigung nahelegen:<br />

� Anzeichen eines Missverständnisses von Ziel und Umfang der Prüfung.<br />

� Geänderte oder spezielle Bedingungen des Prüfungsauftrags.<br />

� Personelle Änderung auf oberster Führungsstufe, in Leitungs- und Überwachungsorganen<br />

oder im Kreis der Anteilseigner.<br />

� Wesentliche Änderung von Art oder Umfang der Tätigkeit des Unternehmens.<br />

� Einschlägige Vorschriften.<br />

11A Die erneute Abgabe einer Auftragsbestätigung ist auch dann angebracht, wenn<br />

sich diese ausdrücklich nur auf die vorangegangene Prüfung bezogen hat.<br />

Zustimmung zur Änderung eines Auftrags<br />

12 Wünscht der Auftraggeber, dass der Abschlussprüfer einen angefangenen<br />

Prüfungsauftrag ändert in einen Review-Auftrag (s. <strong>PS</strong> 910 Review (prüferische<br />

Durchsicht) von Abschlüssen) oder einen Auftrag zu vereinbarten Prüfungshandlungen<br />

(s. <strong>PS</strong> 920 Vereinbarte Prüfungshandlungen bezüglich Finanzinformationen),<br />

muss dieser die Vertretbarkeit einer solchen Änderung<br />

abwägen.<br />

12A Bei gesetzlich vorgeschriebenen Abschlussprüfungen sind Änderungen im Sinne<br />

von Ziffer 12 nicht möglich.<br />

13 Der Wunsch des auftraggebenden Unternehmens, den Auftrag zu ändern, kann<br />

veranlasst sein durch<br />

� eine Änderung von Umständen, die das Erfordernis einer Prüfung oder verwandten<br />

Dienstleistung beeinflussen;<br />

� ein Missverständnis hinsichtlich der Art der ursprünglich gewünschten<br />

Dienstleistung (s. <strong>PS</strong> 120 Konzeptioneller Rahmen der <strong>PS</strong>);<br />

� eine Beschränkung des Prüfungsumfangs durch das Unternehmen oder durch<br />

bestimmte Umstände (s. <strong>PS</strong> 700 Bericht des Abschlussprüfers).<br />

Der Abschlussprüfer wird die Begründung einer Änderung sorgfältig abwägen,<br />

insbesondere die Konsequenzen einer allfälligen Beschränkung des Prüfungsumfangs.<br />

14 Eine Änderung der Umstände, welche die erforderliche Dienstleistung beeinflussen,<br />

oder ein Missverständnis hinsichtlich der Art der Dienstleistung gelten gewöhnlich<br />

als akzeptable Gründe für eine Änderung des Auftrags. Umgekehrt ist<br />

eine Änderung nicht akzeptabel, wenn es den Anschein hat, dass sie wegen unrichtiger,<br />

unvollständiger oder regelwidriger Informationen des Abschlusses gewünscht<br />

wird.<br />

15 Bevor er einer Änderung des Prüfungsauftrags in einen Auftrag zu einer verwandten<br />

Dienstleistung zustimmt, muss der beauftragte Wirtschaftsprüfer zudem<br />

die allfälligen rechtlichen Konsequenzen abschätzen.<br />

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