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Schweizer Prüfungsstandards (PS) - Ausgabe 2010 - Finanzkontrolle

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<strong>PS</strong> 810 Prüfung zukunftsorientierter Finanzinformationen<br />

(c) die zukunftsorientierten Finanzinformationen ordnungsgemäss dargestellt<br />

und alle wesentlichen Annahmen angemessen offen gelegt sind –<br />

einschliesslich einer Klarstellung, inwieweit es sich um bestmögliche<br />

Schätzungen oder hypothetische Annahmen handelt, und<br />

(d) die zukunftsorientierten Finanzinformationen auf übereinstimmender<br />

Grundlage mit dem vergangenheitsorientierten Abschluss und in Anwendung<br />

angemessener Rechnungslegungsgrundsätze erstellt worden<br />

sind.<br />

3 "Zukunftsorientierte Finanzinformationen" (im Folgenden: "Zukunftsinformationen")<br />

sind Finanzinformationen, die sich auf Annahmen über mögliche Ereignisse<br />

und mögliche Handlungen des Unternehmens in der Zukunft stützen. Sie sind<br />

in hohem Masse subjektiver Natur und ihre Erstellung setzt den Gebrauch von<br />

beträchtlichem Ermessen voraus. Zukunftsinformationen können die Form einer<br />

Vorschaurechnung ("forecast"), einer Prognose ("projection") oder von beidem<br />

annehmen (z.B. Budget fürs kommende Jahr plus 5-Jahres-Prognose).<br />

4 Bei einer Vorschaurechnung handelt es sich um Zukunftsinformationen auf der<br />

Basis von Annahmen der Unternehmensleitung über zukünftige Ereignisse und<br />

über ihre zukünftigen Handlungen, und zwar im Zeitpunkt der Erstellung der Zukunftsinformationen<br />

(bestmögliche Schätzungen).<br />

5 Bei einer Prognose handelt es sich um Zukunftsinformationen auf der Basis<br />

(a) von hypothetischen Annahmen über zukünftige Ereignisse und zukünftige<br />

Handlungen der Unternehmensleitung, deren Eintritt nicht unbedingt erwartet<br />

wird (z.B. bei neu gegründeten Unternehmen oder solchen, die eine wesentliche<br />

Änderung in der Art ihrer Tätigkeit beabsichtigen); oder<br />

(b) einer Mischung aus bestmöglichen Schätzungen und hypothetischen Annahmen.<br />

Prognosen zeigen auf, welche Konsequenzen im Erstellungszeitpunkt möglich erscheinen,<br />

falls die Ereignisse und Handlungen tatsächlich eintreten ("was wäre,<br />

wenn"-Szenario).<br />

6 Zukunftsinformationen können Abschlüsse oder Bestandteile von Abschlüssen<br />

beinhalten und können erstellt werden:<br />

(a) als Instrument der Unternehmensleitung selbst (z.B. für die Beurteilung einer<br />

möglichen Investition) oder<br />

(b) zur Abgabe an Dritte; z.B. in folgender Form:<br />

� Prospekt, der potenzielle Investoren über Zukunftserwartungen informieren<br />

soll.<br />

� Geschäftsbericht, der Anteilseigner, Aufsichtsbehörden und andere interessierte<br />

Parteien informieren soll.<br />

� Dokument zur Information von Kreditgebern (z.B. einschliesslich einer<br />

Cash Flow-Vorschau).<br />

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