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Schweizer Prüfungsstandards (PS) - Ausgabe 2010 - Finanzkontrolle

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PE 800-1 Prüfungen nach Fusionsgesetz<br />

die den Unständen entsprechenden Prüfungshandlungen vorgenommen. Wir sind der Auffassung,<br />

dass unsere Prüfung eine ausreichende Grundlage für unser Urteil bildet.<br />

Unsere Arbeiten umfassten namentlich [5]:<br />

� Durchsicht des Spaltungsvertrages, des Spaltungsberichtes und der Spaltungsbilanz und<br />

Nachvollzug der Überlegungen der Verwaltungsräte von [Firma übertragende Gesellschaft]<br />

und [Firma übernehmende Gesellschaft] zur Wahl der Discounted-Cash-Flow-<br />

Methode [3] als angewandte Methode zur Bestimmung des Unternehmenswertes des<br />

Unternehmensteils [Bezeichnung] und von [Firma übernehmende Gesellschaft];<br />

� Durchsicht der verwendeten Grundlagen zur Bestimmung des Unternehmenswertes<br />

bezüglich Aktualität, Eignung und zu beachtenden Besonderheiten;<br />

� Überprüfung der Umsetzung der gewählten Discounted-Cash-Flow-Methode [3] sowie<br />

Prüfung der Plausibilität von Annahmen, Abweichungen und weiteren Überlegungen zur<br />

Wertermittlung des Unternehmensteils [Bezeichnung] und von [Firma übertragende<br />

Gesellschaft];<br />

� Befragung einzelner Verwaltungsrats- und Geschäftsleitungsmitglieder beider Unternehmen;<br />

� Einsichtnahme in weitere relevante Unterlagen der Parteien, namentlich [Aufzählung];<br />

� rechnerische Überprüfung und Beurteilung der Vertretbarkeit des Umtauschverhältnisses;<br />

� Beurteilung, ob die vorgesehene Kapitalerhöhung zur Wahrung der Rechte der Aktionäre<br />

von [Firma übertragende Gesellschaft] genügt;<br />

� Beurteilung, ob bei der vorgesehenen Kapitalherabsetzung im Rahmen der Abspaltung die<br />

Kapitalschutzvorschriften eingehalten worden sind und die Forderungen der Gesellschaftsgläubiger<br />

trotz Herabsetzung voll gedeckt sind [1].<br />

Unsere Beurteilung basiert auf Informationen, wie sie sich aus den zu prüfenden Unterlagen<br />

und Befragungen von Verwaltungsrats- und Geschäftsleitungsmitgliedern ergeben haben und<br />

sich aus heutiger Sicht beurteilen lassen. Dabei haben wir uns darauf verlassen, dass die zur<br />

Verfügung gestellten Informationen in allen wesentlichen Punkten vollständig und angemessen<br />

waren. Unsere Prüfungsarbeiten wurden am [Datum] beendet. Sachverhalte und<br />

Entwicklungen, die sich nach diesem Datum ereignet haben oder bis zu diesem Datum nicht<br />

zu unserer Kenntnis gebracht wurden, sind hierin nicht berücksichtigt.<br />

Wir kommen zu folgender Beurteilung [6]:<br />

� Angewandte Methode<br />

Die Verwaltungsräte von [Firma übertragende Gesellschaft] und [Firma übernehmende<br />

Gesellschaft] begründen die Wahl der Discounted-Cash-Flow-Methode [3] zur Festlegung<br />

des Wertes des Unternehmensteils [Bezeichnung] und des Unternehmenswertes von<br />

[Firma übernehmende Gesellschaft] damit, dass [Begründung]. Die Wahl einer anderen<br />

Methode wurde von den Parteien zwar diskutiert, letztlich wegen [Begründung] verworfen.<br />

Die Wahl der Discounted-Cash-Flow-Methode [3] als Grundlage für die Wertbestimmung<br />

des Unternehmensteils [Bezeichnung] und von [Firma übernehmende Gesellschaft]<br />

erachten wir als sachgerecht und mit den anerkannten Grundsätzen der Unternehmensbewertung<br />

vertretbar.<br />

� Verschiedene angewandte Methoden<br />

Für die Ermittlung des Wertes des Unternehmensteils [Bezeichnung] und von [Firma<br />

übernehmende Gesellschaft] wurde die gleiche Methode angewandt. Eine Anwendung<br />

verschiedener Methoden drängte sich nicht zwingend auf.<br />

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