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Schweizer Prüfungsstandards (PS) - Ausgabe 2010 - Finanzkontrolle

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<strong>PS</strong> 402 Dienstleistungsorganisationen – Auswirkung auf die Abschlussprüfung<br />

7 Kommt der Abschlussprüfer zum Schluss, dass die Aktivitäten der Dienstleistungsorganisation<br />

für den Kunden wesentlich und für die Abschlussprüfung<br />

relevant sind, so muss er hinreichende Informationen erlangen, um das<br />

Rechnungswesen-System und die interne Kontrolle zu verstehen und um das<br />

Kontrollrisiko entweder als maximal oder – im Anschluss an verfahrensorientierte<br />

Prüfungshandlungen – als geringer einzuschätzen.<br />

8 Reichen die Informationen nicht aus, besteht folgende Möglichkeit: Der Abschlussprüfer<br />

ersucht die Dienstleistungsorganisation, den anderen Wirtschaftsprüfer<br />

mit denjenigen Prüfungshandlungen zu beauftragen, welche zur Erlangung<br />

der Informationen erforderlich sind. Ebenso kann er in Betracht ziehen, sich die<br />

Informationen bei der Dienstleistungsorganisation selber zu beschaffen. In diesem<br />

Fall kann er den Kunden veranlassen, die Dienstleistungsorganisation aufzufordern,<br />

ihm Zugriff auf die notwendigen Informationen zu gewähren.<br />

9 Möglicherweise kann sich der Abschlussprüfer ein Verständnis von Rechnungswesen-System<br />

und interner Kontrolle – soweit diese durch die Dienstleistungsorganisation<br />

beeinflusst sind – durch Studium des Berichts des unabhängigen<br />

anderen Wirtschaftsprüfers verschaffen. Ebenfalls heranziehen kann der<br />

Abschlussprüfer diesen Bericht bei der Einschätzung des Kontrollrisikos, und<br />

zwar mit Bezug auf Abschlussaussagen, die von den internen Kontrollen der<br />

Dienstleistungsorganisation abhängen. Verwendet der Abschlussprüfer den<br />

Bericht des anderen Wirtschaftsprüfers, muss er Erkundigungen über dessen<br />

professionelle Kompetenz im Hinblick auf den spezifischen Auftrag bei<br />

der Dienstleistungsorganisation anstellen.<br />

10 Der Abschlussprüfer kann zum Schluss kommen, dass es effizient ist, Prüfungsnachweise<br />

durch verfahrensorientierte Prüfungshandlungen zu erlangen, um gestützt<br />

darauf die Einschätzung des Kontrollrisikos zu verringern. Zu den Möglichkeiten<br />

hierfür gehören:<br />

� Funktionsprüfung der internen Kontrollen des Kunden betreffend die Dienstleistungsorganisation.<br />

� Bericht des anderen Wirtschaftsprüfers mit einem Urteil über die Wirksamkeit<br />

von Rechnungswesen-System und interner Kontrolle der Dienstleistungsorganisation<br />

mit Bezug auf die für die Abschlussprüfung relevanten Anwendungen.<br />

� Eigene verfahrensorientierte Prüfungshandlungen bei der Dienstleistungsorganisation.<br />

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