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Schweizer Prüfungsstandards (PS) - Ausgabe 2010 - Finanzkontrolle

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<strong>PS</strong> 210 Auftragsbedingungen des Abschlussprüfers<br />

Anhang: Beispiel für Bestätigungsschreiben<br />

Auftragsbestätigung der Revisionsstelle einer AG (Einzelabschluss) –<br />

Ordentliche Revision<br />

An den Verwaltungsrat der ..... AG [1]<br />

Die Generalversammlung Ihrer Gesellschaft vom ……… hat uns [2] als Revisionsstelle im<br />

Sinne des Obligationenrechts (Art. 730 OR i.V.m. Art. 727 OR) gewählt. Gerne erklären wir<br />

die Annahme dieser Wahl. Im Folgenden legen wir Ihnen dar, wie wir den Prüfungsauftrag für<br />

das am ...... [3] abgeschlossene Geschäftsjahr [4] verstehen.<br />

Ziel und Grundsätze der Prüfung<br />

Die Prüfung erfolgt in Übereinstimmung mit Art. 728a Abs. 1 OR mit dem Ziel, ein Urteil<br />

darüber abzugeben, ob die Jahresrechnung sowie der Antrag über die Verwendung des Bilanzgewinnes<br />

den gesetzlichen und statutarischen Vorschriften [5] entsprechen.<br />

Die Prüfung der Jahresrechnung (Abschlussprüfung) hat ferner zum Ziel, ein Urteil darüber<br />

abzugeben, ob ein internes Kontrollsystem (Ausgestaltung und Implementierung) mit Bezug<br />

auf die finanzielle Berichterstattung existiert.<br />

Durchführung der Prüfung<br />

Wir werden diese Abschlussprüfung nach den <strong>Schweizer</strong> <strong>Prüfungsstandards</strong> (<strong>PS</strong>) vornehmen.<br />

Nach den <strong>PS</strong> wird die Prüfung so geplant und durchgeführt, dass ein angemessen sicheres Urteil<br />

darüber abgegeben werden kann, ob die Jahresrechnung im obigen Sinne frei von wesentlichen<br />

falschen Angaben ist.<br />

Wir gehen davon aus, dass uns alle Aufzeichnungen, Unterlagen und sonstigen Informationen<br />

zur Verfügung stehen werden, die wir für unsere Prüfung der Jahresrechnung und der Existenz<br />

des IKS benötigen. Als Teil der Prüfung werden wir bei den Verantwortlichen eine<br />

schriftliche Bestätigung einholen (so genannte Vollständigkeitserklärung).<br />

Abgrenzung des Prüfungsauftrages<br />

Art und Umfang der einzelnen Prüfungshandlungen hängen u.a. von der Wirksamkeit des IKS<br />

und von branchen- sowie unternehmensspezifischen Risikofaktoren ab. Aufgrund der Prüfung<br />

auf der Basis von Stichproben und weil die Wirksamkeit von Prüfungen sowie der Rechnungswesensysteme<br />

und des IKS begrenzt ist, ist nicht völlig auszuschliessen, dass bei unseren<br />

Prüfungen wesentliche Fehler in der Jahresrechnung unentdeckt bleiben.<br />

Die Prüfung der Existenz des IKS nach Art. 728a Abs. 1 Ziff. 3 OR werden wir nach dem <strong>PS</strong><br />

890 „Prüfung der Existenz des internen Kontrollsystems“ vornehmen. Danach prüfen wir, ob<br />

das vom Verwaltungsrat ausgestaltete IKS für die finanzielle Berichterstattung existiert. Von<br />

Gesetzes wegen haben wir die Existenz des IKS zu prüfen und darüber ein Urteil abzugeben.<br />

Die Existenz umfasst Ausgestaltung und Implementierung, nicht aber die Wirksamkeit des<br />

IKS.<br />

Die Abschlussprüfung wie auch die Prüfung der Existenz des IKS beinhalten keine systematische<br />

Suche nach deliktischen Handlungen oder sonstigen Verstössen gegen gesetzliche oder<br />

andere Vorschriften (z.B. betreffend direkte Steuern; Mehrwertsteuern; Sozialversicherungen;<br />

Umweltschutz). Falls solche nicht aufgedeckt werden, können wir nicht dafür einstehen.<br />

Verantwortung des Verwaltungsrats<br />

Für die Erstellung der Jahresrechnung, einschliesslich der Angaben im Anhang, in Übereinstimmung<br />

mit den gesetzlichen und statutarischen Vorschriften ist der Verwaltungsrat verantwortlich.<br />

Diese Verantwortung beinhaltet auch eine ordnungsmässige Buchführung, die<br />

Auswahl und Anwendung von Regeln ordnungsmässiger Rechnungslegung sowie die Aus-<br />

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