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Schweizer Prüfungsstandards (PS) - Ausgabe 2010 - Finanzkontrolle

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<strong>PS</strong> 530 Stichproben- und andere Auswahlverfahren bei der Abschlussprüfung<br />

9 "Stichprobenelement" ("sampling unit") ist das einzelne Element, welches mit<br />

allen anderen die Grundgesamtheit bildet (z.B. auf Inkassobelegen aufgelistete<br />

Checks; Gutschriften auf Bankauszügen; Ausgangsrechnungen oder Forderungssalden;<br />

ein bestimmter Geldbetrag).<br />

10 "Statistisches Stichprobenverfahren" ("statistical sampling") ist ein Stichprobenansatz<br />

mit folgenden Merkmalen:<br />

(a) Zufallsauswahl einer Stichprobe und<br />

(b) Anwendung der Wahrscheinlichkeitstheorie auf die Auswertung der Stichprobenresultate<br />

(einschliesslich Messung des Stichprobenrisikos).<br />

11 "Schichtung" ("stratification") ist der Prozess der Unterteilung einer Grundgesamtheit<br />

in Schichten, wovon jede eine Gruppe von Stichprobenelementen mit<br />

ähnlichen Eigenschaften (oft ähnlichem Geldwert) verkörpert.<br />

12 "Tolerierbarer Fehler" ("tolerable error") ist der maximale Fehler in einer Grundgesamtheit,<br />

den der Abschlussprüfer zu akzeptieren bereit ist.<br />

12A Der tolerierbare Fehler hängt ab von der Wesentlichkeit der Grundgesamtheit<br />

sowie von der Einschätzung des Kontrollrisikos (s. <strong>PS</strong> 320 Wesentlichkeit bei der<br />

Abschlussprüfung; <strong>PS</strong> 400 Risikobeurteilung und interne Kontrolle).<br />

Prüfungsnachweise<br />

13 Prüfungsnachweise werden durch eine angemessene Kombination verfahrensorientierter<br />

und ergebnisorientierter Prüfungshandlungen erlangt (s. <strong>PS</strong> 500 Prüfungsnachweise).<br />

Die vorgesehene Kombination ist wichtig zum Verständnis dessen,<br />

wie die Prüfungsnachweise konkret erlangt werden.<br />

Verfahrensorientierte Prüfungshandlungen<br />

14 Verfahrensorientierte Prüfungshandlungen werden vorgenommen, wenn der Abschlussprüfer<br />

gedenkt, das Kontrollrisiko mit Bezug auf eine bestimmte Aussage<br />

im Abschluss anders als "hoch" einzuschätzen (s. <strong>PS</strong> 400 Risikobeurteilung und<br />

interne Kontrolle).<br />

15 Aufgrund seines Verständnisses von Rechnungswesen-System und interner Kontrolle<br />

identifiziert der Abschlussprüfer sowohl die Merkmale der Ausübung einer<br />

internen Kontrolle als auch Gegebenheiten, die möglicherweise eine mangelhafte<br />

Ausübung anzeigen. Das Vorhandensein bzw. Fehlen dieser Merkmale und Gegebenheiten<br />

kann anschliessend geprüft werden.<br />

16 Stichprobenverfahren sind bei verfahrensorientierten Prüfungshandlungen allgemein<br />

dann geeignet, wenn die Ausübung einer Kontrolle Nachweise hinterlässt<br />

(z.B. Initialen des Verantwortlichen auf einer Ausgangsrechnung, welche die<br />

Bewilligung eines Zahlungsaufschubs anzeigen; Nachweis, dass die Dateneingabe<br />

in ein Computersystem genehmigt wurde).<br />

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