27.12.2012 Aufrufe

Schweizer Prüfungsstandards (PS) - Ausgabe 2010 - Finanzkontrolle

Schweizer Prüfungsstandards (PS) - Ausgabe 2010 - Finanzkontrolle

Schweizer Prüfungsstandards (PS) - Ausgabe 2010 - Finanzkontrolle

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

PE 1 Berücksichtigung der Mehrwertsteuer (MWST)<br />

Natur der Mehrwertsteuer und Verantwortung des Steuerpflichtigen<br />

6 Die schweizerische MWST ist – analog zu den Umsatzsteuersystemen der Nachbarländer<br />

– als indirekte Verbrauchssteuer nach dem System der Netto-Allphasensteuer mit<br />

Vorsteuerabzug ausgestaltet (Art. 1 MWSTG).<br />

7 Der Steuerpflichtige ist für die korrekte und fristgerechte Deklaration der Umsätze mit<br />

den entsprechenden Steuersätzen, des Eigenverbrauchs, des Bezugs von Dienstleistungen<br />

von Unternehmen im Ausland sowie der Vorsteuern, unter Berücksichtigung einer<br />

allenfalls erforderlichen Kürzung, verantwortlich.<br />

8 Infolge des Selbstveranlagungsprinzips (Art. 46 MWSTG) liegt die volle und alleinige<br />

Verantwortung für die korrekte Umsetzung der relevanten Rechtsvorschriften beim<br />

steuerpflichtigen Unternehmen selbst (im Unterschied zu den direkten Steuern, wo die<br />

Veranlagung durch die Steuerbehörde erfolgt). Eine wichtige Voraussetzung für die<br />

korrekte Selbstveranlagung ist eine zweckmässige Organisation von Rechnungswesen<br />

und Buchführung.<br />

Pflichten der Verantwortlichen für die Leitung und Überwachung sowie der<br />

Geschäftsleitung<br />

Pflichten im Allgemeinen<br />

9 Es ist Pflicht der Unternehmensleitung (z.B. bei einer AG des Verwaltungsrates: Art.<br />

716a Abs. 1 OR), sicherzustellen, dass<br />

� die Buchführung ordnungsmässig ist (Art. 957 OR);<br />

� eine Jahresrechnung erstellt wird, die vollständig und klar ist, allgemein anerkannten<br />

kaufmännischen Grundsätzen entspricht sowie einen möglichst sicheren Einblick in<br />

die wirtschaftliche Lage vermittelt (Art. 959 OR);<br />

� die für das Unternehmen geltenden Gesetze und anderen Vorschriften (je nach<br />

Rechtsform) eingehalten sind.<br />

Die Pflichten der Unternehmensleitung umfassen insbesondere auch die Ausgestaltung<br />

des Rechnungswesens und der <strong>Finanzkontrolle</strong> (Art. 716a Abs. 1 Ziffer 3 OR).<br />

Pflichten in Bezug auf die MWST<br />

10 Um eine rechtmässige Buchführung und Jahresrechnung unter Einbezug der MWST-<br />

Belange zu gewährleisten, muss die Unternehmensleitung die einschlägigen gesetzlichen<br />

Bestimmungen und weiteren Vorschriften im Bereich der MWST beachten.<br />

11 Die Unternehmensleitung ist dafür verantwortlich, die Gesellschaft ins MWST-Register<br />

bzw. in analoge Steuerregister im Ausland eintragen zu lassen, sofern die Voraussetzungen<br />

für eine Steuerpflicht erfüllt sind.<br />

12 Die Unternehmensleitung muss beachten, dass sich in der Schweiz eine Abrechnungspflicht<br />

auch bei Bezug von Dienstleistungen von Unternehmen aus dem Ausland ergibt.<br />

Dies gilt selbst bei fehlender Steuerpflicht, wenn der im MWSTG festgelegte Grenzbetrag<br />

pro Kalenderjahr (von derzeit CHF 10'000) für solche Dienstleistungen überschritten<br />

wird.<br />

13 Der Steuerpflichtige muss seine Umsätze bzw. Entgelte anhand der gesetzlichen Bestimmungen<br />

und Praxisanweisungen mehrwertsteuerlich korrekt qualifizieren (z.B.<br />

steuerbar oder ausgenommen). In gleicher Weise ist auch der Steuersatz (Normalsatz;<br />

reduzierter Steuersatz; Spezialsatz) zu bestimmen. Um die sachgerechte mehrwert-<br />

496

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!