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Schweizer Prüfungsstandards (PS) - Ausgabe 2010 - Finanzkontrolle

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<strong>PS</strong> 910 Review (prüferische Durchsicht) von Abschlüssen<br />

24B In englischsprachigen Fassungen von Berichten kann die Wendung "vermittelt<br />

ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild" entweder mit "give a<br />

true and fair view" oder mit "present fairly, in all material respects" übersetzt<br />

werden. Beide englischsprachigen Wendungen sind gleichwertig. Berichte in<br />

Übereinstimmung mit ausländischen Standards und/oder Vorschriften verwenden<br />

den dort vorgegebenen Standardwortlaut.<br />

24C Ist die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes<br />

im Sinne von Ziffer 24 nicht Ziel des Abschlusses, muss der Wirtschaftsprüfer<br />

einschätzen, ob im Zuge der Review Informationen erlangt wurden, die darauf<br />

hindeuten, dass der Abschluss nicht jenen Regeln der Rechnungslegung entspricht,<br />

die im Abschluss angegeben sind.<br />

S. Beispiel 4 in Anhang 3.<br />

25 Der Review-Bericht umschreibt den Umfang des Auftrags, um dem Leser ein<br />

Verständnis der Art der Arbeiten zu ermöglichen und klar zu stellen, dass keine<br />

Prüfung stattgefunden hat und somit auch kein Prüfungsurteil abgegeben wird.<br />

26 Der Review-Bericht über den Abschluss muss folgende grundlegenden<br />

Bestandteile aufweisen (üblicherweise in dieser Reihenfolge):<br />

(a) Berichtsüberschrift. Es kann zweckmässig sein, in der Überschrift den<br />

Begriff "unabhängiger Wirtschaftsprüfer" zu verwenden;<br />

(b) Berichtsadressat;<br />

(c) Einleitung (erster und zweiter Absatz);<br />

(i) Bezeichnung des Abschlusses, welcher prüferisch durchgesehen<br />

wurde (erster Absatz) und<br />

(ii) Umschreibung der Verantwortlichkeiten von Unternehmensleitung<br />

und Wirtschaftsprüfer (zweiter Absatz);<br />

(d) Art und Umfang einer Review (dritter Absatz):<br />

(i) Bezugnahme auf den vorliegenden <strong>PS</strong>;<br />

(ii) Feststellung, dass sich eine Review in erster Linie auf Befragungen<br />

sowie analytische Prüfungshandlungen beschränkt und<br />

(iii) Feststellung, dass keine Prüfung stattgefunden hat, die Urteilssicherheit<br />

geringer ist als bei einer Prüfung und kein Prüfungsurteil<br />

abgegeben wird;<br />

(e) Review-Aussage: negative Zusicherung (vierter Absatz):<br />

(f) Berichtsdatum;<br />

(g) Name und Domizil des Wirtschaftsprüfers sowie<br />

(h) Unterschrift des Wirtschaftsprüfers.<br />

S. Beispiele zu Review-Berichten in Anhang 3.<br />

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